14 EU-Staaten verfehlen Abfall- und Verpackungsrecyclingziele

Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, auf die Beanstandungen zu reagieren.
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Die Europäische Kommission hat gegen 14 EU-Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet oder verschärft, weil sie verbindliche Recyclingziele verfehlt haben. Neben den Vorgaben für Siedlungsabfälle betrifft dies auch mehrere Recyclingziele für Verpackungsabfälle. Die Kommission fordert die betroffenen Staaten auf, ihre Anstrengungen mit Blick auf die steigenden Anforderungen der PPWR und der Kreislaufwirtschaft zu verstärken.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihres Juli-Vertragsverletzungspakets rechtliche Schritte gegen insgesamt 14 Mitgliedstaaten eingeleitet beziehungsweise verschärft. Grundlage sind die zuletzt gemeldeten Recyclingdaten. Betroffen sind Deutschland, Griechenland und Zypern mit neuen Aufforderungsschreiben sowie Bulgarien, Tschechien, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Ungarn, Malta, Polen, Portugal und Rumänien mit begründeten Stellungnahmen, da die Defizite trotz eines bereits 2024 eingeleiteten Verfahrens fortbestehen.

Mehrere Verpackungsrecyclingziele nicht erreicht

Neben den Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie überprüfte die Kommission auch die Einhaltung der Recyclingziele der Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie. Diese schreibt unter anderem eine Gesamtrecyclingquote von 55 bis 80 Prozent für Verpackungsabfälle sowie materialspezifische Quoten für Glas, Papier und Karton, Metalle, Kunststoffe und Holz vor.

Nach Angaben der Kommission wurden mehrere dieser Ziele in den Jahren 2020 bis 2023 verfehlt. Kroatien erreichte die Vorgaben für Verpackungen insgesamt sowie für Glas und Metalle nicht. Zypern und Portugal blieben bei Glas unter den Zielwerten. Griechenland, Ungarn und Rumänien verfehlten sowohl die Gesamtquote für Verpackungen als auch die Glasquote. Malta erreichte die Ziele für Verpackungen insgesamt sowie für Papier und Karton und Metalle nicht. Deutschland wird im aktuellen Verfahren hingegen ausschließlich wegen der Recyclingquote für Siedlungsabfälle genannt.

Kommission fordert mehr Tempo

Die Kommission weist darauf hin, dass das Erreichen der Recyclingziele entscheidend für den Aufbau eines europäischen Marktes für Sekundärrohstoffe und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft sei. Gleichzeitig verweist sie auf die höheren Recyclingziele, die ab 2025 sowie in den Jahren 2030 und 2035 gelten. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, auf die Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission weitere Schritte bis hin zu Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten.

Quelle: Europäische Kommission