Die Bundesregierung hat mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) auf den Weg gebracht. Es setzt die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) national um und soll ab 12. August 2026 für eine bürokratiearme Umsetzung der neuen EU-Vorgaben sorgen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Recycling, Verpackungsdesign und Kennzeichnung.
Mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wird das bisherige Verpackungsgesetz abgelöst. Es ergänzt die unmittelbar geltenden Regelungen der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR), die ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung findet. Nach Angaben der Bundesregierung sollen dabei bewährte Strukturen in Deutschland weitgehend erhalten bleiben, um die neuen Vorgaben möglichst praktikabel und bürokratiearm umzusetzen.
Höhere Anforderungen an Recycling und Verpackungsdesign
Ein zentrales Element der neuen Regelung sind höhere Recyclinganforderungen für Kunststoffverpackungen. Ab 2028 müssen die dualen Systeme für Kunststoffabfälle eine Recyclingquote von 75 Prozent erreichen. Dafür sieht das Gesetz unterschiedliche Berechnungsmethoden vor. Nach Angaben der Bundesregierung sollen dadurch auch Absatzmärkte für chemisch recycelte Kunststoffe gestärkt werden.
Darüber hinaus verfolgt das Gesetz das Ziel, Verpackungsabfälle insgesamt zu reduzieren und unvermeidbare Verpackungen recyclingfähig zu gestalten. Künftig gelten EU-weit einheitliche Kennzeichnungen zur richtigen Entsorgung und zum Recycling von Verpackungen. Zudem werden strengere Anforderungen an das Verpackungsdesign eingeführt. So sollen schwer recycelbare Materialien sowie bestimmte problematische Stoffe wie PFAS vermieden werden.
Weniger Materialeinsatz und mehr Transparenz
Weitere Vorgaben betreffen die Gestaltung von Verpackungen. Überdimensionierte Verpackungen sowie unnötige Luftpolster oder doppelte Böden sollen künftig eingeschränkt werden. Damit sollen Material eingespart und Verbrauchertäuschungen vermieden werden.
Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrats ist die nationale Umsetzung der europäischen Verpackungsvorgaben abgeschlossen. Für Hersteller, Inverkehrbringer und die Entsorgungswirtschaft gelten damit ab 12. August 2026 die neuen Rahmenbedingungen für Verpackungen in Deutschland.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung





