Die Bundesregierung setzt sich für Änderungen an der EU-Verpackungsverordnung PPWR ein. Kleine Händler sollen von der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten im EU-Ausland ausgenommen und die Registrierungspflicht vorübergehend ausgesetzt werden.
Das Bundesumweltministerium hat am 7. September 2026 einen entsprechenden Änderungsvorschlag bei einer vorbereitenden Sitzung zum Umwelt-Omnibus in Brüssel vorgestellt. Hintergrund ist Kritik an den Vorgaben der PPWR für Unternehmen, die Waren grenzüberschreitend innerhalb der EU versenden.
Ausnahme für weniger als zehn Tonnen Verpackung
Nach der geltenden Regelung müssen Händler einen Bevollmächtigten in jedem EU-Mitgliedstaat benennen, in den sie Waren versenden. Dafür können jeweils zusätzliche Gebühren anfallen. Insbesondere für kleinere Händler mit nur wenigen Auslandssendungen könne dies zu einer erheblichen Belastung werden.
Die Bundesregierung schlägt deshalb vor, Händler von dieser Pflicht auszunehmen, wenn sie weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Verkehr bringen. Damit soll insbesondere der grenzüberschreitende Versand kleiner Unternehmen erleichtert werden.
Registrierung soll bis Mitte 2028 ausgesetzt werden
Darüber hinaus soll die Registrierung im neuen System nach dem Vorschlag bis Mitte 2028 ausgesetzt werden. Bis dahin soll ein zentrales europäisches Registrierungssystem für Hersteller in Betrieb sein.
Für beide Änderungen ist eine Anpassung der PPWR auf europäischer Ebene erforderlich. Eine nationale Regelung reicht nach Angaben des Bundesumweltministeriums nicht aus. Die Bundesregierung wolle sich deshalb dafür einsetzen, eine Mehrheit unter den EU-Mitgliedstaaten für die vorgeschlagenen Änderungen zu gewinnen.
Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung die Ziele der PPWR. Die Verordnung schafft einen gemeinsamen europäischen Rahmen für Verpackungen und soll unter anderem Wiederverwendung und Recycling stärken. Bei der Umsetzung dürften nach Auffassung der Bundesregierung jedoch keine zusätzlichen bürokratischen Hemmnisse für Unternehmen entstehen.
Quelle: Bundesumweltministerium






