BVE fordert weniger Bürokratie bei PPWR-Herstellerregister

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie schlägt einen verbindlichen europäischen Basisdatensatz für Verpackungen vor.
Bild: ernaehrungsindustrie.de

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) fordert Nachbesserungen am geplanten Durchführungsrechtsakt zum Herstellerregister der europäischen Verpackungsverordnung PPWR. Im Mittelpunkt stehen ein EU-weit einheitlicher Datensatz für Verpackungen sowie die Vermeidung von Doppelmeldungen und unterschiedlichen nationalen Anforderungen.

Der Entwurf der EU-Kommission konkretisiert die Anforderungen an die Herstellerregister nach Artikel 44 PPWR. Nach Ansicht der BVE sollte der Durchführungsrechtsakt den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Behörden möglichst gering halten. Dafür seien insbesondere einheitliche Vorgaben für Reporting, Datenerhebung und Meldepflichten erforderlich.

Einheitliche Daten für Verpackungen

Die BVE schlägt einen verbindlichen europäischen Basisdatensatz für Verpackungen vor. Dieser soll unter anderem Verpackungskomponenten, Verpackungsarten, Materialkategorien und -unterkategorien sowie das Gewicht der einzelnen Komponenten und das Gesamtgewicht enthalten. Zusätzliche technische Angaben sollten nur verlangt werden, wenn sie unionsrechtlich ausdrücklich vorgeschrieben sind.

Zugleich fordert der Verband EU-weit verbindliche Definitionen und Zuordnungsregeln. Dies betreffe beispielsweise Verbund- und Mehrschichtmaterialien, Beschichtungen, Etiketten und Verschlüsse. Damit soll verhindert werden, dass dieselbe Verpackung in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich eingestuft wird.

Auch nationale EPR-Anforderungen sollten auf dem europäischen Basisdatensatz aufbauen. Für zusätzliche nationale Meldekategorien schlägt die BVE ein verbindliches Mapping vor. Unternehmen müssten dadurch nicht für dieselbe Verpackung unterschiedliche Datenstrukturen pflegen.

Kritik an Doppelmeldungen

Kritisch bewertet die BVE zudem den Verwaltungsaufwand für europaweit tätige Unternehmen. Trotz Harmonisierung müssten sich Hersteller weiterhin in jedem Mitgliedstaat registrieren, in dem sie Verpackungen auf dem Markt bereitstellen. Die einzelnen Register müssten separat gepflegt und aktualisiert werden. Die BVE plädiert deshalb für eine zentrale Verwaltung von Stammdaten mit einmaliger Erfassung.

Auch Doppelmeldungen von Verpackungsdaten sollten nach Ansicht des Verbands vermieden werden. Mengen und Materialzusammensetzungen würden vielfach bereits von Organisationen für erweiterte Herstellerverantwortung erhoben. Eine zusätzliche Meldung derselben Daten im Herstellerregister erhöhe den administrativen Aufwand. Die BVE schlägt vor, diese Informationen stattdessen bei den EPR-Organisationen zu beziehen.

Quelle: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie