Pünktlich zum Start der Anwendung der EU-Verpackungsverordnung hat die European Pallet Association e.V. (EPAL) die EU-Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR für EPAL-Paletten veröffentlicht. Verwender und Lieferanten können nun nachweisen, dass EPAL-Paletten die PPWR-Anforderungen an Verpackungen erfüllen. Sie erhalten damit eine verlässliche Grundlage für den Einsatz von EPAL-Paletten unter dem neuen Rechtsrahmen der PPWR.
Mit der Veröffentlichung der Konformitätserklärungen auf ihrer Website ermöglicht EPAL den Verwendern von EPAL-Paletten, die PPWR-Vorgaben einfach und transparent zu erfüllen. Dirk Hoferer, Präsident der EPAL, betont, dass die Unternehmen sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während die Einhaltung der neuen Richtlinien durch die bereitgestellten Dokumente vereinfacht wird. Dies ist insbesondere für Unternehmen mit komplexen oder internationalen Lieferketten von Vorteil.
Digitaler Palettenpass als Nachweis
Ein weiteres innovatives Werkzeug, das EPAL bereitstellt, ist der digitale Palettenpass. Dieser wurde 2024 mit der Einführung von EPAL-Paletten mit QR-Code entwickelt und enthält nun auch die PPWR-Konformitätserklärungen. Jarek Maciążek, ebenfalls Präsident der EPAL, erklärt, dass dieser digitale Nachweis nicht nur Informationen zur Produktion, sondern auch zur Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit der Paletten bietet.
Nachhaltigkeit im Fokus
Die PPWR-Konformitätserklärungen bestätigen, dass EPAL-Paletten recyclingfähig und wiederverwendbar sind, was den Anforderungen an Stoffe in Verpackungen entspricht. EPAL nutzt dabei die langjährige Qualitätssicherung, um die kontinuierliche Einhaltung der PPWR zu gewährleisten, wie Bernd Dörre, CEO der EPAL, erläutert. Diese Maßnahmen unterstützen den offenen EPAL-Palettenpool, der als vorbildliches Wiederverwendungssystem gilt.
Die europäische Kommission hat kürzlich die zweite Fassung der FAQ zur Erläuterung der PPWR veröffentlicht. Darin wird der EPAL-Palettenpool erneut als ein Beispiel für ein offenes Wiederverwendungssystem gemäß den Bestimmungen der PPWR benannt. Verwender können dazu beitragen, die ab dem Jahr 2030 für sie geltenden Wiederverwendungsziele zu erreichen. Als offener Palettenpool bietet EPAL damit den freien Zugang zu PPWR-konformen und wiederverwendbaren Paletten und bestätigt dies mit den PPWR-Konformitätserklärungen.
Konformitätserklärung für CP-Paletten
EPAL-Präsident Dirk Hoferer: „Die Wiederverwendung von Verpackungen funktioniert dann besonders gut, wenn sie einfach zugänglich ist und die Paletten von möglichst vielen Unternehmen unterschiedlicher Branchen gemeinsam genutzt werden können. Das ist die Stärke des offenen EPAL-Palettenpools und die Veröffentlichung der PPWR-Konformitätserklärungen für EPAL-Paletten trägt hierzu bei. Die erfolgreiche Entwicklung der Produktion von EPAL CP-Paletten im Jahr 2026 resultiert auch aus der Notwendigkeit zum Nachweis der PPWR-Konformität von CP-Paletten. Daher stehen selbstverständlich auch für alle neun Typen der EPAL CP-Paletten die PPWR-Konformitätserklärungen zur Verfügung.“
Quelle: European Pallet Association




