Der Händlerbund begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten beim grenzüberschreitenden Versand innerhalb der EU abzuschaffen. Der Verband fordert, die seit dem 12. August 2026 geltende Regelung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bis zu einer praxistauglichen Lösung auszusetzen.
Nach Angaben des Händlerbunds hat die EU-Kommission am 12. August auf einen Beitrag des Verbands in sozialen Medien reagiert und erklärt, dass sie Parlament und Mitgliedstaaten bereits aufgefordert habe, die Bevollmächtigten-Pflicht abzuschaffen. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag habe die Kommission im Dezember 2025 vorgelegt. Bis zu einer Änderung der Rechtslage sollen die zuständigen nationalen Behörden demnach zunächst Verwarnungen aussprechen und auf Sanktionen verzichten.
Händlerbund sieht Belastung für kleinere Händler
Der Händlerbund sieht durch die derzeitige Regelung insbesondere kleine und mittelständische Onlinehändler belastet, die nur gelegentlich Waren in andere EU-Mitgliedstaaten versenden. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand könne in solchen Fällen in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielten Umsatz stehen.
„Wir begrüßen es sehr, dass die EU-Kommission das Problem erkannt und einen konkreten Vorschlag vorgelegt hat. Genau das fordern wir seit Monaten“, erklärt Tim Arlt, CEO des Händlerbund. „Die aktuelle Regelung trifft vor allem kleine und mittelständische Händler, die bislang gelegentlich Waren ins EU-Ausland versendet haben. Für eine Zwei-Personen-GbR bedeutet die Pflicht einen Verwaltungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Umsatz steht.“
Nach Auffassung des Verbands könnte die Bevollmächtigten-Pflicht zudem Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt haben. Wenn kleinere Händler wegen der zusätzlichen Kosten und administrativen Anforderungen den grenzüberschreitenden Versand einstellten, könne dies den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
„Eine Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht würde sicherstellen, dass kleine und mittelständische Händler weiterhin EU-weit handeln können, ohne durch unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand vom Auslandsgeschäft ausgeschlossen zu werden. Genau darum geht es uns“, so Arlt.
Gesetzesänderung bislang nicht beschlossen
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Abschaffung der Pflicht liegt laut Händlerbund bereits seit Dezember 2025 vor. Im Rat der EU seien die Beratungen jedoch vor einigen Wochen abgebrochen worden, nachdem sich eine Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen ausgesprochen habe.
Im Europäischen Parlament werde derzeit eine eingeschränkte Variante diskutiert. Danach soll eine Ausnahme lediglich für Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro gelten. Eine erste Lesung sei frühestens für Oktober 2026 vorgesehen.
„Die Kommission hat sich (…) uns gegenüber direkt auf Social Media geäußert: Unter einem Instagram-Video des Händlerbund erklärte sie, Parlament und Mitgliedstaaten aufgefordert zu haben, die Bevollmächtigten-Pflicht abzuschaffen.“
Damit bleibt die Bevollmächtigten-Pflicht nach Darstellung des Händlerbunds zunächst Bestandteil der seit dem 12. August 2026 geltenden PPWR-Regelungen. Der Verband appelliert an das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten, den Vorschlag der Kommission aufzugreifen und eine Lösung zu beschließen, die unterschiedliche Unternehmensgrößen und Strukturen im Onlinehandel berücksichtigt.
„Eine Regelung ohne Bagatellgrenze behandelt strukturell ungleiche Fälle gleich. Das schadet am Ende genau den Händlerinnen und Händlern, die den europäischen Binnenmarkt lebendig halten“, erklärt Arlt.
Der Händlerbund stellt betroffenen Unternehmen zudem ein Muster zur Verfügung, mit dem sie Rückmeldungen zur PPWR direkt an die EU-Kommission übermitteln können.
Quelle: Händlerbund






