EU präzisiert Recyclingregeln für PET-Flaschen

Die Regelung soll für mehr Transparenz sorgen und Investitionen in das Kunststoffrecycling fördern.
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Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften für das Recycling von Einweg-Getränkeflaschen aus PET verabschiedet. Erstmals wird eine einheitliche Methode zur Berechnung, Überprüfung und Meldung von chemisch recyceltem Kunststoff eingeführt. Die Regelung soll für mehr Transparenz sorgen und Investitionen in das Kunststoffrecycling fördern.

Die neuen Vorgaben sind Teil des Kunststoffpakets, das die Europäische Kommission im Dezember 2025 vorgestellt hat. Sie schaffen einen gemeinsamen Rahmen für die Anrechnung von Rezyklat in neuen Einweg-PET-Flaschen und gelten sowohl für mechanische als auch für chemische Recyclingverfahren. Damit sollen die Mitgliedstaaten die Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie zum Rezyklatanteil in Getränkeflaschen besser umsetzen können.

Chemisches Recycling ergänzt mechanische Verfahren

Nach Angaben der Kommission bleibt das mechanische Recycling das wichtigste Verfahren zur Kunststoffaufbereitung. Es stoße jedoch bei bestimmten Abfallströmen an Grenzen, etwa bei verschmutzten Kunststoffen, Materialverbunden oder Kunststoffen mit Additiven. In solchen Fällen könne chemisches Recycling eine sinnvolle Ergänzung sein.

Dabei werden Kunststoffe in ihre molekularen Bestandteile zerlegt. Diese können anschließend als Ausgangsstoffe für neue Kunststoffe oder andere chemische Erzeugnisse verwendet werden. Das soll zusätzliche Kunststoffabfälle in den Wertstoffkreislauf zurückführen und auch Anwendungen mit hohen Qualitätsanforderungen, etwa Lebensmittelverpackungen, ermöglichen.

Anrechnung von Rezyklaten wird schrittweise ausgeweitet

Zunächst werden ausschließlich Rezyklate aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum auf die EU-Rezyklatziele angerechnet. Ab dem 21. November 2027 gilt dies auch für recycelte Kunststoffe aus OECD-Staaten, sofern diese nicht nach der EU-Abfallverbringungsverordnung ausgeschlossen sind.

Auch Rezyklate aus Nicht-OECD-Staaten sollen künftig berücksichtigt werden können. Voraussetzung ist, dass entsprechende Vereinbarungen gleichwertige Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten, wie sie unter anderem in der Abfallrahmenrichtlinie und der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) festgelegt sind.

„Europas Kunststoffrecyclingsektor steht unter zunehmendem Druck. Die neuen Vorschriften für das chemische Recycling sind Teil der Antwort auf diese Herausforderung. Mit klareren Vorschriften für den chemisch recycelten Anteil geben wir der Industrie die Sicherheit, die sie für Investitionen und Innovationen benötigt. Dies ist ein konkreter Schritt, um den Sektor zu unterstützen, das mechanische Recycling zu ergänzen und innovative Technologien wie das chemische Recycling voranzutreiben. Dies wird unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken und Europa auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft halten.“

Jessika Roswall, Mitglied der Kommission für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft

Mehr Transparenz für die Rezyklatberechnung

Nach Angaben der Kommission sollen Rezyklatanteile künftig ausschließlich auf Grundlage glaubwürdiger, rückverfolgbarer und umweltverträglicher Standards angerechnet werden. Der Durchführungsrechtsakt wird nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union 20 Tage später in Kraft treten. Zuvor hatten die Mitgliedstaaten dem Vorschlag im Februar 2026 zugestimmt. Auch die Welthandelsorganisation (WTO) wurde im Rahmen des Verfahrens beteiligt.

Quelle: Europäische Kommission