Der Zentralverband Gartenbau (ZVG), der Landesverband Gartenbau NRW, der Verband des Deutschen Blumen-Groß- und Importhandels (BGI) und Landgard empfehlen Gartenbaubetrieben, die Kennzeichnungspflichten der europäischen Verpackungsverordnung PPWR mithilfe eines QR-Codes umzusetzen. Die Branchenorganisationen sehen darin die pragmatischste Lösung, um die erforderlichen Erzeugerangaben auf Verkaufsverpackungen wie Blumentöpfen, Tüten oder Etiketten bereitzustellen.
Seit dem 12. August 2026 gilt die PPWR in allen EU-Mitgliedstaaten. Für Verkaufsverpackungen liegt die Verantwortung für die Kennzeichnung nach Darstellung der Verbände und Landgard bei denjenigen, die Produkte beziehungsweise Töpfe final befüllen oder verpacken. Im Gartenbau sind dies in der Regel die Erzeugerbetriebe.
Die Verkaufsverpackungen müssen demnach mit einer Typen-, Serien- oder Chargennummer versehen sein und mindestens den Namen sowie die postalische Anschrift des Erzeugerbetriebs ausweisen. Dabei reicht es nach Angaben der Branchenorganisationen aus, eine der Verpackungskomponenten eines Produkts innerhalb einer Verpackungseinheit entsprechend zu kennzeichnen.
Seriennummer und QR-Code kombinieren
Die Typen-, Serien- oder Chargennummer muss unmittelbar auf der Verkaufsverpackung sichtbar sein und darf nicht verschlüsselt werden. Als einfache Möglichkeit nennen die Verbände und Landgard die Seriennummer, die sich auf der Unterseite vieler handelsüblicher Blumentöpfe befindet. Voraussetzung sei, dass der Erzeuger anhand dieser Nummer nachvollziehen könne, welche Verpackungsmaterialien verwendet wurden. Damit sollen bei einer behördlichen Anfrage die entsprechenden Konformitätserklärungen vorgelegt werden können.
Anders sieht es bei den Angaben zum Erzeuger aus. Name und postalische Anschrift dürfen nach Darstellung der Branchenorganisationen über ein digitales Medium wie einen QR-Code bereitgestellt werden. ZVG, Landesverband Gartenbau NRW, BGI und Landgard empfehlen deshalb eine Kombination aus Seriennummer des Topfes und QR-Code auf einer Komponente der Verkaufsverpackung, beispielsweise auf Topf, Tüte oder Etikett.
Der QR-Code soll unmittelbar zu den erforderlichen Erzeugerangaben führen. Er kann entweder selbst Name und Adresse enthalten oder auf eine Website verweisen, auf der diese Angaben direkt angezeigt werden. Nach Einschätzung der Verbände und Landgard können Gartenbaubetriebe die PPWR-Kennzeichnung damit vergleichsweise einfach und praxisnah umsetzen.
Transportverpackungen fallen nicht unter Empfehlung
Von den Verkaufsverpackungen unterscheiden die Organisationen Transportverpackungen wie Trays und Kartons. Auch diese müssten gekennzeichnet werden. Die entsprechende Kennzeichnungspflicht liege hier jedoch bei den Herstellern der Verpackungen und nicht bei den gartenbaulichen Erzeugerbetrieben, wie es heißt.
Für Pflanzen, die sich bereits vor dem 12. August 2026 getopft im Bestand befanden, konnte nach Angaben der Verbände eine Ausnahme erreicht werden. Diese Ware müsse nicht nachträglich etikettiert werden und könne über einen Begleitschein gekennzeichnet werden.
Zudem verweisen die Organisationen auf eine im Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz vorgesehene Übergangsfrist bis zum 12. Februar 2027. Innerhalb dieser Frist würden keine Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, die die PPWR-Konformität von Verpackungen betreffen. Die Übergangsregelung entbinde die Unternehmen jedoch nicht davon, die PPWR-Vorgaben einschließlich der Kennzeichnung von Verkaufsverpackungen bereits seit dem 12. August 2026 umzusetzen.
Verbände kritisieren rechtliche Grundlage
Ungeachtet ihrer QR-Code-Empfehlung beurteilen die Gartenbauverbände und Landgard die rechtliche Situation kritisch. Noch immer seien nicht alle Regelungen der PPWR rechtssicher ausgelegt, was branchenübergreifend zu großer Verunsicherung führe. Die Organisationen wollen sich deshalb weiterhin für Klarstellungen und praxisgerechte Anpassungen einsetzen.
Im politischen Dialog sollen unter anderem längere Übergangsfristen sowie eine Verlagerung der Kennzeichnungspflicht von den Erzeugerbetrieben auf die Verpackungshersteller erreicht werden. Da kurzfristig keine entsprechenden Änderungen zu erwarten seien, empfehlen die Verbände und Landgard vorerst die Kennzeichnung der Verkaufsverpackungen mithilfe eines QR-Codes.
Quelle: Landgard






