Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert Änderungen bei der erweiterten Herstellerverantwortung der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Anlass war das Ende der Konsultationsfrist zum entsprechenden Durchführungsrechtsakt am 10. September.
Nach Ansicht des ZDH unterscheidet die PPWR bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nicht ausreichend zwischen Erzeugern und Herstellern. Dies könne dazu führen, dass beispielsweise Bäckereien für Brötchentüten, Kuchenverpackungen oder Kaffeebecher Pflichten übernehmen müssen, obwohl sie diese Verpackungen nicht selbst herstellen, sondern für den Verkauf ihrer Produkte verwenden.
„Das Ziel der Verordnung, Verpackungsmüll zu reduzieren, ist richtig. Problematisch ist jedoch, dass die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) nicht sauber zwischen Erzeugern und Herstellern unterscheidet“, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
ZDH fordert Bagatellschwellen
Der Verband fordert die EU-Kommission auf, die Regelungen praxistauglicher und verhältnismäßiger auszugestalten. Dazu gehörten wirksame Bagatellschwellen, unterhalb derer Betriebe von EPR-Pflichten ausgenommen werden. Zudem sollten Unternehmen ihre Lieferungen in andere EU-Staaten an nationale Systeme melden können. Diese könnten die Angaben anschließend in ein einheitliches europäisches Meldeportal übertragen.
Auch die Benennung eines Bevollmächtigten sollte nach Auffassung des ZDH freiwillig bleiben. Kritik übt der Verband zudem an den mit der EPR verbundenen Melde- und Registrierungspflichten. Besonders für Kleinst- und Kleinbetriebe sowie Handwerksunternehmen in Grenzregionen könnten Kosten und bürokratischer Aufwand erheblich sein.
Schwannecke fordert deshalb, den vorliegenden Durchführungsrechtsakt nicht zu verabschieden, solange keine Rechtssicherheit bei der erweiterten Herstellerverantwortung bestehe.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks






