HDE fordert PPWR-Schonfrist bis 2028

Der Handelsverband Deutschland fordert für die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung PPWR eine EU-weite Schonfrist bis zum 1. Januar 2028.
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Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert für die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung PPWR eine EU-weite Schonfrist bis zum 1. Januar 2028. Hintergrund seien weiterhin fehlende technische Konkretisierungen, Standards und Leitlinien. Während der Übergangszeit sollen Unternehmen nach Vorstellung des Verbands vor Sanktionen geschützt werden, wenn sie die Umsetzung der neuen Vorgaben bereits nachweislich eingeleitet haben.

Die PPWR ist seit dem 12. August 2026 anwendbar. Nach Einschätzung des HDE können Unternehmen ihre Prozesse derzeit jedoch noch nicht abschließend anpassen. Wesentliche Bewertungsmethoden und technische Grundlagen seien noch nicht vollständig verfügbar oder ausreichend konkretisiert.

Keine Bußgelder während der Schonfrist

„Die PPWR führt neue ambitionierte Anforderungen für Unternehmen und nationale Behörden ein. Allerdings sind wichtige technische Details auch Wochen nach Inkrafttreten weiterhin unklar“, sagt der HDE-Bereichsleiter für Nachhaltigkeit, Johannes Graf Keyserlingk. Eine Schonfrist bis Anfang 2028 sei deshalb aus Sicht des Verbands notwendig.

Der HDE versteht darunter einen klar begrenzten Zeitraum, in dem bestimmte Rechtsfolgen trotz bereits abgelaufener Fristen noch nicht eintreten. Die Regelung sollte EU-weit einheitlich gelten. Voraussetzung für den Schutz der Unternehmen soll sein, dass diese ihre Maßnahmen zur Umsetzung der PPWR nachweislich begonnen haben.

Während dieser Phase fordert der Handelsverband eine Aussetzung des sanktionsbewehrten Vollzugs. Auf Bußgelder, Vertriebsverbote, Rücknahmen und vergleichbare Maßnahmen solle verzichtet werden. Unternehmen könnten die Zeit nutzen, um die Anforderungen gemeinsam mit ihren Partnern entlang der Lieferkette umzusetzen.

Verband fordert sanften Übergang

Nach Ansicht des HDE sollte eine solche Übergangslösung auch für weitere Regelungen gelten, die zur Umsetzung und Durchsetzung der PPWR noch erlassen werden. Ziel sei es, Unternehmen mehr Planungs- und Investitionssicherheit zu geben und noch offene praktische Fragen zu klären.

„Wichtig ist auch, dass es für die weiteren zur Durchsetzung der PPWR erlassenen und künftig noch zu erlassenden Umsetzungsregelungen auf allen staatlichen Ebenen die Möglichkeit einer sanften Umstellung gibt“, sagt Graf Keyserlingk.

Quelle: Handelsverband Deutschland