Neue Maschinenverordnung ab 2027: Was Unternehmen beachten müssen

Ab 2027 tritt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in Kraft und ersetzt die Maschinenrichtlinie. Unternehmen müssen sich auf erweiterte Anforderungen an digitale Sicherheit und Risikobeurteilung einstellen.
Bewegliche Teile einer Maschine müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert werden. (Bild: Item Industrietechnik)

Sichere Maschinen sind das Ergebnis durchdachter Konstruktion, fundierter Risikobeurteilung und klarer gesetzlicher Anforderungen. Ab 2027 gilt in Europa ein neues Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen: die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Diese neuen Vorgaben erfassen erstmals digitale Risiken und stellen höhere Anforderungen an Cybersicherheit, Software und lernfähige Systeme. Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die Veränderungen einstellen.

Die derzeit gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bildet seit vielen Jahren den zentralen europäischen Rechtsrahmen für die Maschinensicherheit. Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich nicht nur auf klassische Maschinen, sondern auch auf unvollständige Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile sowie Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Hebebänder und Gelenkwellen. Damit regelt die Richtlinie ein breites Spektrum sicherheitsrelevanter Produkte. In Deutschland erfolgt ihre Umsetzung über die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz. Für die praktische Anwendung spielen Normen eine entscheidende Rolle, die Hersteller dabei unterstützen, Anforderungen systematisch umzusetzen und den Stand der Technik nachzuweisen.

Wechselphase bis 2027

Der Übergang von der Maschinenrichtlinie zur neuen Maschinenverordnung stellt viele Unternehmen vor organisatorische und technische Herausforderungen. Bis zum 19. Januar 2027 werden Maschinen weiterhin nach der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht. Ab dem 20. Januar 2027 muss dagegen ausschließlich die neue Maschinenverordnung angewendet werden. Für Hersteller bedeutet dies eine Phase, in der beide Regelwerke parallel eine Rolle spielen – insbesondere bei laufenden Produktentwicklungen oder in der Serienfertigung. Um den Übergang zu erleichtern, hat die EU-Kommission eine kombinierte EG-/EU-Konformitätserklärung eingeführt. Diese ermöglicht es, eine einzige Erklärung zu erstellen, die sowohl die Konformität mit der Maschinenrichtlinie als auch – sofern alle Anforderungen erfüllt sind – mit der Maschinenverordnung bestätigt.

Bedeutung des Konformitätsbewertungsverfahrens

Das Konformitätsbewertungsverfahren ist der zentrale Nachweis, dass eine Maschine sicher konstruiert wurde und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Es handelt sich um einen mehrstufigen Prozess, der bereits während der Konstruktionsphase beginnt und den gesamten Lebenszyklus einer Maschine berücksichtigt. Die dabei entstehende technische Dokumentation umfasst häufig mehrere hundert Seiten. Nur ein kleiner Teil davon wird später an den Betreiber weitergegeben – etwa die Betriebsanleitung, die EG-/EU-Konformitätserklärung sowie zusätzliche Sicherheitsinformationen. Der überwiegende Teil der Dokumentation bleibt beim Hersteller als interner Nachweis. Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass nicht nur die bestimmungsgemäße Verwendung, sondern auch die „vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung“ berücksichtigt werden muss.

Durch Sicherheits-Komponenten wie Laserscanner können Bereiche abgesichert werden, um einen erhöhten Schutz zu bieten. (Bild: Item Industrietechnik)

Insbesondere im Hinblick auf die erweiterten Anforderungen der neuen Maschinenverordnung wird es für viele Unternehmen sinnvoll sein, diese Aufgaben im interdisziplinären Team zu bearbeiten oder spezialisierte Dienstleister einzubeziehen. „Auch wenn sich am eigentlichen Inhalt der Konformitätsbewertung nichts ändert, führt die Umstellung auf die neue Struktur der MVO zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand“, sagt Jens Müller, CMSE Geschäftsführer von Müller und Partner Sachverständige und ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Robotik und Maschinensicherheit. „Artikelnummern, Abschnittsverweise und Anhänge wurden vollständig neu geordnet. Daher müssen technische Dokumentationen, Konformitätserklärungen und interne Prozesse angepasst werden – selbst bei bestehenden Produkten.“

Was sich mit der neuen Maschinenverordnung ändert

Mit der neuen Maschinenverordnung werden zwei zentrale Aspekte erstmals klar geregelt: der Begriff der „wesentlichen Veränderung“ und ein erweiterter Risikobegriff, der moderne Technologien ausdrücklich berücksichtigt. Eine Veränderung gilt dann als wesentlich, wenn sie nicht vom Hersteller vorgesehen ist und neue oder erhöhte Risiken verursacht. In diesem Fall muss die Maschine wie ein neues Produkt behandelt und ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren erneut durchgeführt werden. Parallel dazu führt die Verordnung einen erweiterten Blick auf Risiken ein. Bei Maschinen mit autonomen, lernenden oder sich weiterentwickelnden Funktionen – beispielsweise bei KI-gestützten Steuerungen – müssen künftig auch Risiken nach dem Inverkehrbringen berücksichtigt werden.

Die Maschinenverordnung schafft damit mehr Klarheit, erhöht aber auch den Anspruch an Konstruktion, Dokumentation und Risikobeurteilung – gerade bei modernen, softwaregesteuerten Systemen. Mit der richtigen Planung lassen sich Sicherheitsanforderungen jedoch normgerecht, modular und verständlich umsetzen. „Unternehmen sollten die Umstellung frühzeitig planen und Prozesse genau prüfen“, betont Jens Müller. „So ist sichergestellt, dass die neue Maschinenverordnung effizient umgesetzt wird. Spezialisierte Dienstleister können bei diesem Prozess optimal unterstützen.“

Weitere Informationen, wie konkrete Beispiele zur sicheren Gestaltung von Anwendungen mit Item, sind im vollständigen Whitepaper zu finden.

Quelle: Item Industrietechnik