Eine im Auftrag des Nabu erstellte Studie sieht Anpassungsbedarf bei der künftigen Bewertung von Papierverbundverpackungen. Nach Ansicht der Autoren aus dem Hause Propakma sollte nicht mehr der Materialanteil, sondern die tatsächliche Recyclingfähigkeit über Entsorgungsweg und regulatorische Einstufung entscheiden. Mit Blick auf die Umsetzung der Europäischen Verpackungsverordnung PPWR werden dafür europaweit einheitliche Kriterien gefordert.
Die Studie „Papierverbundverpackungen in der Kreislaufwirtschaft“ von Dr. Arne Krolle untersucht die Rolle papierbasierter Verbundverpackungen im künftigen Kreislaufsystem. Nach Einschätzung der Autoren werden Papierverbundverpackungen bislang häufig als homogene Gruppe betrachtet, obwohl sie sich hinsichtlich Materialaufbau, Recyclingfähigkeit und geeigneter Verwertungswege deutlich unterscheiden. Ziel der Untersuchung sei es deshalb, Grundlagen für eine differenziertere Bewertung im Zuge der PPWR zu schaffen.
Recyclingfähigkeit statt 95/5-Regel
Nach Auffassung der Studie reicht die bisherige Einteilung nach dem Papieranteil einer Verpackung nicht aus. Die heute geltende 95/5-Regel sage wenig über die tatsächliche Recyclingfähigkeit aus. Dadurch könnten nicht recyclingfähige Papierverbunde im Altpapierkreislauf landen, während gut recycelbare Verbunde unnötig über den Gelben Sack erfasst würden. Künftig sollte deshalb die technische Recyclingfähigkeit den Ausschlag für den Entsorgungsweg geben. Voraussetzung seien eine eindeutige Kennzeichnung sowie europaweit einheitliche Bewertungsmethoden.
PPWR als entscheidender Rahmen
Die Studie sieht die PPWR als Chance, Verpackungen künftig konsequent nach Design-for-Recycling-Kriterien auszulegen. Gleichzeitig fehlten bislang wesentliche Definitionen zur Bemessung der Recyclingfähigkeit und zur praktischen Umsetzung in den Wertstoffkreisläufen. Ohne diese Rechtssicherheit könnten Innovationen bei Papierverbundverpackungen gehemmt werden.
Differenzierte Entsorgung empfohlen
Die Autoren von Propakma kommen zu dem Schluss, dass viele Papierverbundverpackungen grundsätzlich in bestehenden Recyclingprozessen verwertet werden können. Recyclingfähige Verbunde sollten je nach Ausführung über die Blaue Tonne oder geeignete Spezialprozesse erfasst werden. Voraussetzung seien jedoch angepasste rechtliche Rahmenbedingungen, geeignete Recyclinginfrastrukturen und eine transparente Verbraucherinformation.
Quelle: Nabu/Propakma





