Plastiksteuer: Verbände fordern Stopp des Eilverfahrens

Acht Verbände wenden sich mit einem Eilschreiben an Kanzleramtschefin Nina Warken, um die geplante Plastiksteuer im Haushaltsbegleitgesetz 2027 zu verhindern. Sie kritisieren ein beispielloses Verfahren ohne Ressortbeteiligung und Kabinettsbeschluss sowie drohende Bürokratiekosten von rund 600 Millionen Euro jährlich.
(Foto: packaging journal / KI-generiert)

Die Plastiksteuer soll nach Informationen von acht Branchenverbänden kurzfristig per Änderungsantrag in das laufende Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 eingebracht werden – ohne Beteiligung der fachlich zuständigen Bundesministerien und ohne Kabinettsbefassung mit dem konkreten Normtext. In einem am 2. Oktober 2026 an Kanzleramtschefin Nina Warken gerichteten Eilschreiben fordern die Verbände, darunter der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, der Handelsverband Deutschland, die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, der Markenverband, Plastics Europe Deutschland und der VDMA, ein eigenständiges und transparentes Gesetzgebungsverfahren.

„Eine neue Verbrauchsteuer dieser Tragweite darf nicht im Eilverfahren im Windschatten des Haushaltsverfahrens beschlossen werden“, schreiben die Verbände in ihrem Brief an das Kanzleramt. Sie bitten die Kanzleramtschefin, „das vorgesehene Schnellverfahren zu stoppen und – sollte die Bundesregierung an dem Vorhaben festhalten – ein eigenständiges, transparentes und ergebnisoffenes Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen“.

Nach Kenntnis der Verbände beabsichtigt das Bundesfinanzministerium, dem Haushaltsausschuss des Bundestages eine Formulierungshilfe zur Einführung der neuen Verbrauchsteuer zuzuleiten. Sie verweisen darauf, dass es keinen Präzedenzfall gebe, in dem ein vollständig neues Verbrauchsteuergesetz auf diesem Weg eingeführt worden sei. Bisherige Verbrauchsteuern seien stets in eigenständigen Gesetzgebungsverfahren behandelt worden.

Kabinettsbeschluss deckt laut Verbänden kein Steuerkonzept

Das Bundeskabinett hatte am 6. Juli 2026 den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 sowie den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 beschlossen. Die Finanzplanung enthält demnach die politische Festlegung, mit einer Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen dauerhaft Einnahmen in Höhe des deutschen EU-Kunststoff-Eigenmittelbeitrags zu erzielen. Der Haushaltsentwurf weist laut den Verbänden einen Negativtitel für die Abführung an die EU in Höhe von 1,261 Milliarden Euro aus, jedoch keinen entsprechenden Einnahmetitel.

Nicht Gegenstand des Kabinettsbeschlusses seien dagegen die wesentlichen Elemente einer solchen Steuer gewesen – etwa Steuergegenstand, Steuerschuldner, Bemessungsgrundlage, Tarif, Ausnahmen, die Behandlung von Importen sowie Erhebungs-, Nachweis- und Kontrollverfahren. Auch belastbare Angaben zum Vollzugsaufwand der Zollverwaltung und zum Erfüllungsaufwand der Wirtschaft hätten gefehlt. Der Kabinettsbeschluss könne daher aus Sicht der Verbände nicht als Billigung eines konkreten Plastiksteuergesetzes verstanden werden, sondern lediglich als Festlegung eines Einnahmeziels.

Verbände rechnen mit hohen Bürokratie- und Vollzugskosten

Ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA-Texte 87/2025) beziffert die Bürokratiekosten bereits für eine allgemeine Verpackungssteuer auf rund 420 Millionen Euro jährlich, wobei lediglich 1,5 Personentage je betroffenem Unternehmen angesetzt wurden. Kosten für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, IT-Anpassungen und Rechtsberatung seien darin nicht enthalten. Unter Einbeziehung sämtlicher Kosten rechnen die Verbände bei einer Steuer auf Kunststoffverpackungen mit unternehmensseitigen Bürokratiekosten von mindestens 600 Millionen Euro jährlich – eine Schätzung auf Grundlage der UBA-Berechnungen, die im Gesetzgebungsverfahren durch eine unabhängige Erfüllungsaufwandsschätzung überprüft werden solle.

Hinzu komme ein erheblicher Personal- und IT-Aufwand für die Bundeszollverwaltung. Je nach Abgrenzung des Steuerschuldnerkreises müssten nach Einschätzung der Verbände rund 2.000 zusätzliche Zöllner für Registrierung, Steueraufsicht, Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfe und Importkontrollen bereitgestellt werden. Eine belastbare Personalbedarfsberechnung sei ohne Kenntnis von Steuerschuldnerkreis, Anmeldeverfahren, Prüfpflichten und IT-Unterstützung jedoch nicht möglich.

Dr. Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland, sagte, die geplante Plastiksteuer drohe zu einem nationalen Steuerexperiment zu werden. Über Steuerschuldner, Vollzug, Bürokratiekosten und den tatsächlichen Ertrag für den Staat lägen bislang keine belastbaren Erkenntnisse vor. Wer eine neue Verbrauchsteuer mit Milliardenwirkung einführe, müsse vorher wissen, ob sie überhaupt funktioniere. Eine solche Entscheidung dürfe nicht im Schnellverfahren getroffen werden.

Umweltbundesamt warnt vor ökologischer Fehlsteuerung

Das Umweltbundesamt warnt in seinem Forschungsvorhaben ausdrücklich davor, ausschließlich Kunststoffverpackungen zu verteuern. Eine solche Besteuerung könne erhebliche Ausweichbewegungen zugunsten anderer Verpackungsmaterialien auslösen, die bei Betrachtung des gesamten Lebenszyklus ökologisch nicht besser und in bestimmten Anwendungen sogar schlechter abschneiden. Insbesondere drohe ein Wechsel zu schwereren Verpackungen oder zu schlecht recyclingfähigen Materialverbunden, etwa kunststoffbeschichteten Papierverpackungen.

Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, bezeichnete die Plastiksteuer als Mogelpackung. Sie sei eine rein fiskalische Maßnahme, vor der auch das Umweltbundesamt warne, da eine einseitige Belastung von Kunststoffverpackungen zu schwereren und schlechter recycelbaren Alternativen führe. Engelmann forderte die Bundesregierung auf, stattdessen einen Vorschlag für die im Koalitionsvertrag vorgesehenen finanziellen Anreize für gut recycelbare Verpackungen mit Rezyklatanteil vorzulegen. Für deutsche Unternehmen, die auf solche Verpackungen setzten, stelle das Fehlen entsprechender Anreize mittlerweile einen Wettbewerbsnachteil dar, weil sie ihre Forschungs- und Entwicklungskosten nicht kompensieren könnten.

Als Alternative verweisen die Verbände auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ökomodulierung der Lizenzentgelte für Verpackungen. Statt Kunststoffverpackungen pauschal zu verteuern und dadurch Materialsubstitutionen mit möglicherweise schlechterer Ökobilanz auszulösen, könnten ökologisch modulierte Lizenzentgelte materialneutral an der konkreten Recyclingfähigkeit einer Verpackung und am Rezyklateinsatz ansetzen. Die Verbände fordern, dass eine Formulierungshilfe zur Plastiksteuer erst dann dem Bundestag zugeleitet wird, wenn ein vollständiger Gesetzentwurf vorliegt, die fachlich betroffenen Ministerien beteiligt wurden, die wirtschaftlichen und ökologischen Folgen unter Einbeziehung des Nationalen Normenkontrollrats geprüft sind und das Bundeskabinett über den konkreten Normtext entschieden hat.

Hier Schreiben downloaden

Quelle: IK Industrievereinigung