Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR. Für die Kaffee- und Teebranche bringt sie unter anderem Änderungen bei der Einstufung und Sammlung von Kapseln, Pads und Teebeuteln. Darauf weist der österreichische Kaffee- und Teeverband hin.
Kaffee- und Teekapseln, Kaffeepads und Teebeutel sowie weitere Umhüllungen von Kaffee- und Teeerzeugnissen gelten nach der PPWR ausdrücklich als Verpackungen. Damit fallen sie unter die entsprechenden Vorgaben der Verordnung. Diese werden in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt und betreffen unter anderem Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Rezyklatanteile.
Neues Sammelsystem für Kaffeekapseln
Für Kaffeekapseln ist in Österreich ab Oktober 2026 ein neues Sammelsystem vorgesehen. Kapseln aus Metall oder Kunststoff können dem Verband zufolge weiterhin über die bestehenden getrennten Sammeleinrichtungen in Altstoffsammelzentren und Verkaufsstellen entsorgt werden. Zusätzlich soll künftig eine Entsorgung über den Gelben Sack beziehungsweise die Gelbe Tonne möglich sein. Klassische Kaffeepads und Teebeutel, beispielsweise auf Papierbasis, sollen über die Biotonne gesammelt werden.
Der Kaffee- und Teeverband verweist in diesem Zusammenhang auf sein gemeinsam mit der Altstoff Recycling Austria (ARA) betriebenes Kapsel-Recyclingprojekt. Seit dem Start 2023 seien darüber bereits 9,1 Millionen Kapseln gesammelt worden.
Weitere PPWR-Vorgaben folgen
Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen laut Verband deren Konformität nachweisen und entsprechende Kennzeichnungspflichten erfüllen. Für Kleinstunternehmen gelten teilweise Ausnahmen. Bis 2028 soll eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung die Mülltrennung erleichtern. Ab 2030 greifen unter anderem Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, höhere Rezyklatanteile sowie erste Wiederverwendungsziele.
Quelle: Österreichisches Tee-Institut






