Mehrere Branchenverbände haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gewandt. Sie fordern eine eindeutige Auslegung der Erzeuger- und Herstellerrolle von Handelsmarkenverpackungen nach der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Ziel sei mehr Rechtssicherheit für Unternehmen entlang der Lieferkette.
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) seien neue Verantwortlichkeiten für Erzeuger und Hersteller von Verpackungen verbunden. Nach Auffassung der unterzeichnenden Verbände habe die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister bereits klargestellt, dass bei Eigenmarken grundsätzlich das Handelsunternehmen als Erzeuger gilt, wenn es Produkte unter eigener Marke von Dritten herstellen lässt. Diese Auslegung sei inzwischen auch von der Europäischen Kommission bestätigt worden.
Kritik an abweichender Auslegung im Lebensmitteleinzelhandel
Nach Angaben der Verbände verschicken derzeit jedoch verschiedene Lebensmitteleinzelhändler Schreiben an ihre Lieferanten, in denen diese als Erzeuger der Verpackungen von Handelsmarken eingeordnet würden. Dies betreffe auch Fälle, in denen der Handel allein über Gestaltung und Beschaffenheit der Verpackung entscheide und den Verpackern keinen Gestaltungsspielraum einräume. Dadurch entstünden erhebliche Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der künftigen Pflichten nach der PPWR.
Die Verbände verweisen darauf, dass die Herstellerrolle im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unmittelbar mit der Finanzierung der dualen Systeme verbunden ist. Deshalb sei eine einheitliche Rechtsauffassung erforderlich, um Streitigkeiten über die Kostentragung zu vermeiden.
Abstimmung zwischen ZSVR und Lebensmitteleinzelhandel gefordert
Nach Ansicht der Unterzeichner besteht zudem weiterer Klärungsbedarf, welcher Grad der Einflussnahme auf die Verpackungsgestaltung erforderlich ist, um die Erzeugereigenschaft nach der PPWR zu begründen. Sie fordern die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister deshalb auf, gemeinsam mit dem Bundesverband des Lebensmitteleinzelhandels (BVLH) kurzfristig eine abgestimmte und öffentlich kommunizierte Auslegung zu erarbeiten. Ziel sei eine einheitliche und rechtssichere Praxis für alle betroffenen Wirtschaftsakteure.
Das Schreiben, welches packaging journal vorliegt, wurde von diversen Verbänden aus den Bereichen Lebensmittelwirtschaft, Agrarwirtschaft sowie Getränke- und Weinbranche unterzeichnet, unter anderem der Deutsche Fruchthandelsverband, der Verband Deutscher Sektkellereien, der Verband Deutscher Großbäckereien, der Deutsche Raiffeisenverband, der Deutsche Weinbauverband sowie der Zentralverband Gartenbau.






