Ab dem 27. September 2026 gelten mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie strengere Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen. Für Hersteller von Lacken und Druckfarben betrifft das nicht nur klassische Marketingmaterialien, sondern auch Produktkennzeichnungen und Verpackungen. Unternehmen müssen ihre Umweltclaims deshalb auf belastbare und überprüfbare Nachweise stützen.
Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ geraten durch die neuen Vorgaben stärker in den Fokus. Auch Angaben zur Recyclingfähigkeit, Ressourceneffizienz oder zum Einsatz nachwachsender Rohstoffe müssen entsprechend belegt werden. Für die Druckfarben- und Lackindustrie ist das insbesondere relevant, wenn solche Aussagen auf Verpackungen oder Etiketten verwendet werden.
Verpackungen und Kennzeichnungen überprüfen
Nach Darstellung des Verbands der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie gelten die Anforderungen nicht allein für Texte. Auch Bilder und Grafiken können als Umweltaussage gewertet werden. Unternehmen sollten deshalb neben Webseiten und Werbematerialien insbesondere bestehende Produktkennzeichnungen und Verpackungen überprüfen.
Betroffen sein können auch Nachhaltigkeitssiegel. Zertifizierungen ohne entsprechendes Zertifizierungssystem sowie allgemeine unbelegte Umweltaussagen sollen künftig unzulässig sein. Problematisch können zudem Claims sein, die sich auf das gesamte Produkt beziehen, obwohl die entsprechende Umwelteigenschaft lediglich einen Teil davon betrifft.
Auch Aussagen über zukünftige Umweltleistungen unterliegen strengeren Voraussetzungen. Sie sollen auf einem detaillierten Umsetzungsplan mit messbaren und zeitlich festgelegten Zielen basieren. Nach Angaben des Verbands ist zudem eine externe Überprüfung erforderlich.
Packmittelwechsel rechtzeitig vorbereiten
Für Unternehmen entsteht daraus auch eine praktische Herausforderung bei bereits produzierten Verpackungen. Der Verband empfiehlt, einen Rollout-Plan für notwendige Umkennzeichnungen und Packmittelwechsel zu erstellen. Bei Restbeständen könnten demnach beispielsweise Überklebungen oder zusätzliche Hinweise erforderlich werden.
Nach Darstellung des Verbands ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, wie mit bereits produzierten und ausgelieferten Produkten umzugehen ist, deren Kennzeichnung den neuen Anforderungen nicht entspricht. Industrieverbände und die Bundesregierung hätten die EU-Kommission deshalb zu einer Abverkaufsfrist aufgefordert. Eine solche Regelung gebe es bislang nicht.
„Die neuen Anforderungen machen deutlich, dass umweltbezogene Aussagen künftig noch stärker belastbar dokumentiert sein müssen“, sagt Bettina Heyne, Bereichsleiterin Marketing & Innovation bei Keim und Vorsitzende des VdL-Kommunikationsausschusses. Unternehmen sollten ihre Umweltkommunikation deshalb von Texten und Bildwelten bis zu Produktkennzeichnungen und Vertriebsunterlagen überprüfen.
Quelle: Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL)






