WdK fordert einfachere PPWR-Regeln für B2B-Verpackungen

Der Verband schlägt einen „Green Gate Ansatz“ vor, bei dem Transportverpackungen nur einmal erfasst und gekennzeichnet werden sollen.
WdK-Hauptgeschäftsführer Boris Engelhardt (Quelle: wdk)

Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) fordert Erleichterungen bei den Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR für Transportverpackungen im B2B-Bereich. Der Verband kritisiert insbesondere Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Registrierungspflichten und schlägt einen „Green Gate Ansatz“ vor, bei dem Transportverpackungen nur einmal erfasst und gekennzeichnet werden sollen.

Nach Einschätzung des WdK sind zahlreiche Vorgaben der PPWR auf den Konsumgüterbereich ausgerichtet und für den Versand zwischen Industrieunternehmen nicht passend. Besonders mittelständische Unternehmen der Kautschukindustrie beklagten zusätzliche Bürokratie bei verpackten Sendungen, teilte der Verband zum Beginn der verpflichtenden Anwendung der PPWR am 12. August 2026 mit.

Zu den vom WdK genannten Belastungen zählen Kennzeichnungs- und Dokumentationsvorgaben, verpflichtende Konformitätsbewertungsverfahren, Überwachungsvorgaben sowie Registrierungspflichten beim Versand ins Ausland. Nach Darstellung des Verbands gelten diese Anforderungen auch bei Lieferungen zwischen verschiedenen Betriebsteilen desselben Unternehmens und bei der Wiederverwendung bereits benutzter Verpackungen.

WdK fordert Ausnahmen für B2B-Transportverpackungen

„Die PPWR zielt auf den Konsumgüterbereich und passt nicht für den Versand zwischen Industrieunternehmen (B2B). Es ist, als müssen Sie ihren Fuß in einen Schuh zwängen, der zwei Nummern kleiner ist: Es zwickt an allen Ecken. Und belastet mehr, als es nützt“, sagt Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des WdK.

Der Verband fordert deshalb eine Anpassung der PPWR an die Besonderheiten von Transportverpackungen im B2B-Versand. Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von weniger als zehn Tonnen Versandverpackungen im B2B-Bereich sollen nach Vorstellung des WdK von den Vorgaben freigestellt werden.

„Am erstaunlichsten ist für uns alle aber, dass die EU und nun auch die deutsche Bundesregierung die Verpackungsregulierung für die Unternehmen verpflichtend in Kraft setzt, obwohl sie selbst viele Details noch nicht geklärt hat. Denn bis zu 80 weitere delegierte Rechtsakte hat die EU zur Ausgestaltung der PPWR schon angekündigt. Rechtssicherheit? Bürokratieabbau? Fehlanzeige!“

Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie

Darüber hinaus fordert der WdK, die Verpflichtung zur Einschaltung von Bevollmächtigten in europäischen Staaten abzuschaffen, wenn Unternehmen die erforderlichen Meldungen dort selbst vornehmen können. Auch Dokumentationsvorgaben für Transportverpackungen zwischen verbundenen Unternehmen und Niederlassungen im EU-Ausland sollen entfallen. Der Verband begründet dies damit, dass diese Verpackungen bereits in das unternehmenseigene Abfallmanagement eingebunden seien.

„Green Gate Ansatz“ für Transportverpackungen

Als weitere Vereinfachung schlägt der WdK einen sogenannten „Green Gate Ansatz“ vor. Danach soll für jede Transportverpackung eine einmalige Erfassung und Kennzeichnung ausreichen. Die entsprechenden Informationen sollen beim ersten Inverkehrbringer hinterlegt und anschließend für alle Beteiligten abrufbar sein. Idealerweise soll dies nach Vorstellung des Verbands beim Verpackungshersteller als erstem Akteur im Lebenszyklus der Verpackung erfolgen.

„Für jede Transport-Verpackung muss eine einmalige Erfassung und Kennzeichnung ausreichen. Diese wird beim Erst-Inverkehrbringer abgelegt und ist für alle Beteiligten dort abrufbar. Idealerweise beim Verpackungshersteller als erstem Akteur im Verpackungs-Lebenszyklus“, sagt Engelhardt.

Der WdK vertritt nach eigenen Angaben mehr als 200 Unternehmen mit über 60.000 Beschäftigten und einem Gesamtjahresumsatz von mehr als zehn Milliarden Euro.

Quelle: WdK