ZSVR veröffentlicht Mindeststandard 2026

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Umweltbundesamt haben den Mindeststandard 2026 veröffentlicht. Er vereinfacht die Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und ist entscheidend für die Einhaltung zukünftiger EU-Vorgaben.
(Bild: Shutterstock/Natalia Mels)

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) die neue Ausgabe des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen veröffentlicht. Dieser ermöglicht eine einfache Bestimmung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung. Die Berechnung kommt mit wenigen Angaben aus und bewertet alle Materialien nach denselben Regeln. Mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) und dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) gewinnt der Mindeststandard weiter an Bedeutung.

Der Mindeststandard 2026 bietet eine vereinfachte Methodik zur Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Anwender können den Gewichtsanteil einer Verpackung berechnen, der im Recyclingprozess tatsächlich als Wertstoff zurückgewonnen werden kann. Diese Berechnung erfolgt auf der Grundlage weniger Angaben, wie Materialart, Gestaltungsparameter wie Materialkombinationen oder Barriereschichten und deren Gewichte. Entscheidend ist, dass alle Materialien nach den gleichen Regeln bewertet werden, wodurch ein fairer Vergleich ermöglicht wird.

Die Methodik verzichtet auf pauschale Zu- oder Abschläge, die einzelne Materialien oder Verpackungsgestaltungen bevorzugen. Zugleich bleibt sie offen für Innovationen: Unternehmen können neue Werkstoffe oder Materialrezepturen bei entsprechendem Nachweis als Wertstoff anerkennen lassen.

Tatsächliche Recyclingfähigkeit als Prozentwert

Mit dem Mindeststandard berechnen Anwender, welcher Gewichtsanteil einer Verpackung im Recycling abzüglich gestaltungsbedingter Verluste als Wertstoff herauskommt. Das Ergebnis liefert einen konkreten Prozentwert. Dieselbe Rechenlogik gilt für alle Materialarten sowie für jeden separat zu bemessenden Verpackungsbestandteil. 

„Sortier- und Recyclinganlagen können nur zurückgewinnen, was die Verpackung freigibt. Deshalb rechnet der Mindeststandard nur an, was im Recycling tatsächlich ankommt. Wer heute damit bemisst, weiß bereits, wo seine Verpackung im Hinblick auf die europäische 70-Prozent-Schwelle steht – vorbehaltlich der noch ausstehenden europäischen Vorgaben. Das verschafft Unternehmen Zeit für Anpassungen.“

Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR

Wer eine Verpackung bemisst, liest die Vorgaben direkt ab, statt sich die Zuordnung zu erarbeiten. Auf Wunsch vieler Stakeholder bildet der Mindeststandard dazu alle relevanten Verpackungskategorien mit ihren häufigsten Gestaltungsparametern ab. Die neue durch die ZSVR einvernehmlich mit dem UBA veröffentlichte Ausgabe 2026 präzisiert diese Vorgaben nach dem Grundsatz: „So einfach wie möglich, so differenziert wie nötig.“ Die Verfasser haben Gestaltungsparameter ergänzt, genauer unterschieden oder zusammengefasst, wo unterschiedliche Ausführungen zum selben Ergebnis führen. So können Unternehmen ihre Verpackungen noch schneller und einfacher korrekt einordnen. Die Methodik selbst bleibt unverändert.

Mindeststandard gewinnt an Bedeutung

Mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) und dem Verpackungsrecht Durchführungsgesetz (VerpackDG) wird die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu einem zentralen Kriterium. Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die mindestens zu 70 Prozent recyclingfähig sind. Der Mindeststandard 2026 dient als Grundlage für die Bemessung der Recyclingfähigkeit und hilft Unternehmen, sich auf diese kommenden Anforderungen vorzubereiten. Verpackungen, die nach diesem Standard gut abschneiden, sind bereits jetzt gut gerüstet für die zukünftigen europäischen Vorgaben.

Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister