Wie tiefgreifend die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in bestehende Strukturen eingreifen wird, zeigte Dr. Markus W. Pauly, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei PAULY Rechtsanwälte, in seinem Vortrag auf der Future Resources 2025 in Köln.
Mit juristischer Präzision und einem Augenzwinkern erklärt Pauly, warum die Verordnung – obwohl sie formal eine EU-Verordnung ist – zahlreiche Elemente einer Richtlinie enthält und damit eine Zwitterrolle zwischen EU- und nationalem Recht einnimmt. Das bedeutet: Zwar tritt die PPWR direkt in allen Mitgliedsstaaten in Kraft, doch viele Details müssen erst durch nationale Umsetzungsgesetze präzisiert werden – die bislang fehlen.
Pauly gibt einen Überblick über zentrale Definitionen wie den Begriff der Verpackung, der künftig deutlich weiter gefasst wird – bis hin zu durchlässigen Teebeuteln oder Kaffeekapseln, die erstmals als Verpackung gelten. Ebenso erläutert er die juristische Unterscheidung zwischen „Erzeuger“ und „Hersteller“ und warum diese Frage für die Haftung und Pflichten in der Praxis entscheidend sein wird.
Neben formalen Aspekten behandelt Pauly die inhaltlichen Pflichten der PPWR: Stoffverbote wie PFAS, Mindestrezyklatanteile für Kunststoffverpackungen, die Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zur Minimierung von Verpackungen und zu Mehrwegquoten. Dabei betont er die Unsicherheit vieler Unternehmen, die noch auf nationale Ausführungsbestimmungen warten – und zugleich unter Zeitdruck stehen: Denn ab 12. August 2026 werden erste Regelungen verbindlich wirksam.
Der Vortrag liefert damit einen klaren juristischen Kompass in einem zunehmend komplexen Regulierungsumfeld – und zeigt, warum sich Verpackungshersteller, Marken und Händler jetzt dringend mit den kommenden Pflichten auseinandersetzen sollten.
Der Mitschnitt entstand im Rahmen der Future Resources 2025, veranstaltet von Interzero und packaging journal in Kooperation mit der interpack.


