
Massachusetts bereitet Herstellerverantwortung für Verpackungen vor
In der abschließenden Abstimmung erhielt die überarbeitete Verpackungsempfehlung eine Mehrheit innerhalb der Kommission, bei einzelnen Enthaltungen.

Die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e. V. (DGAW) nimmt Stellung zu den Plänen der EU-Kommission, den Umgang mit Kunststoffverpackungen rechtlich neu auszurichten. Zur Erreichung der ambitionierten Vorgaben und Ziele seien technische Innovationen und Investitionen in Sortier- und Recyclingprozesse in erheblichem Umfang notwendig.
Die EU-Kommission plant, mit ihrem jüngst veröffentlichten Vorschlag für eine EU-Verpackungsverordnung den europäischen Markt für Verpackungen neu zu ordnen, insbesondere durch Vorgaben zum Design-for-Recycling sowie zu Mindestrezyklateinsatzquoten. Vorgesehen ist zudem eine Gleichstellung des chemischen mit dem mechanischen Recycling. Da eine Verabschiedung der Neuregelung als EU-Verordnung – und nicht als in nationales Recht umzusetzende EU-Richtlinie – geplant ist, wird sie in allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen rechtsverbindlich werden.
Dies gilt auch für die beiden folgenden EU-Verordnungen, die für den Verpackungsmarkt von erheblicher Bedeutung sind. Die EU-Lebensmittelkontaktverordnung vom 15.09.2022 regelt den Einsatz von Materialien aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und stellt insoweit sehr strenge Anforderungen an die Ausgangsmaterialien sowie die eingesetzten Recyclingtechnologien und -verfahren. Auch hier wird das chemische Recycling einbezogen.
Die dritte Regelung, die den Markt der Verpackungskunststoffe betrifft, ist die EU-Abfallverbringungsverordnung. Der hier bereits seit November letzten Jahres vorliegende Entwurf der EU-Kommission wird die Verbringung von Kunststoffen in Drittstaaten weitgehend erschweren. Damit werde der europäische Markt für Verpackungen in den nächsten Jahren rechtlich grundlegend neu geordnet.
Das chemische Recycling wird als Ergänzung zum mechanischen Recycling in der EU anerkannt und gleichgestellt. Eine Vorsortierung erscheint jedoch notwendig, um hochwertige Polymere zu erzeugen. Ziel ist es, dadurch weniger Kunststoffe einer thermischen Verwertung zuzuführen, sei es als Ersatzbrennstoff oder zur schadlosen Verwertung.
Da eine eindeutige Positionierung zum chemischen Recycling in Deutschland fehlt, werden notwendige Anlagen in den europäischen Nachbarstaaten, wie den Niederlanden, Frankreich und Österreich, bereits projektiert und errichtet. Damit wandert die Wertschöpfung und das Know-how zu den europäischen Nachbarn.
Quelle: DGAW

In der abschließenden Abstimmung erhielt die überarbeitete Verpackungsempfehlung eine Mehrheit innerhalb der Kommission, bei einzelnen Enthaltungen.

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