
Massachusetts bereitet Herstellerverantwortung für Verpackungen vor
In der abschließenden Abstimmung erhielt die überarbeitete Verpackungsempfehlung eine Mehrheit innerhalb der Kommission, bei einzelnen Enthaltungen.

Weil vermehrt mit der Kompostierbarkeit von Kartonverpackungen geworben wird, stellt der FFI – Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V. nun seine Sichtweise klar: In einem Fact Sheet, das Argumente pro Recycling und contra Kompost liefert.
Kunden aus Markenartikelindustrie und Handel treten vermehrt an Faltschachtel- Hersteller heran, da sie aus Marketing-Gründen die Kompostierbarkeit bzw. biologische Abbaubarkeit ihrer faserbasierten Verpackungen auf den Verpackungen oder in ihrer Produktwerbung ausloben und herausstellen wollen.
Attribute wie „Kompostierbarkeit“ oder „biologische Abbaubarkeit“ sollen dem Verbraucher eine besondere „Natürlichkeit“ des Verpackungsmaterials vermitteln, die am Ende der Nutzungsdauer der Natur nicht schadet.

Der FFI vertritt jedoch die Auffassung, dass das werkstoffliche Recycling gebrauchter Faltschachteln aus Karton über den Altpapier-Kreislauf grundsätzlich immer der Kompostierung von Faltschachteln vorzuziehen ist, da über die stoffliche Verwertung der Fasern über das Altpapier das Fasermaterial erhalten bleibt, in der Kreislaufführung mehrmals wiederverwendet wird und das in den Holz- bzw. Altpapier-Fasern vorhandene CO2 über die mehrmaligen Kreisläufe gebunden bleibt. Im Gegensatz dazu geht das Fasermaterial dem Altpapier-Kreislauf bei der Kompostierung verloren und das bis dahin gebundene CO2 wird freigesetzt, was sich letztlich negativ auf den Treibhauseffekt auswirkt.
Gleichwohl bietet die Kompostierung von Faltschachteln als biologische Verwertung einen alternativen stofflichen Verwertungspfad.

Als Information und Dienstleistung hat der FFI daher das Fact Sheet „Bioabbaubarkeit und Kompostierbarkeit von Faltschachteln“ erstellt.
Es gibt auf zwölf Seiten einen kompakten Überblick über den rechtlichen Rahmen, über die Arten der Kompostierung und analytische Bestimmungen. Weiterhin informiert das Fact Sheet über den Einfluss der Materialzusammensetzung und verschiedene Umweltlabels zu dem Thema. Es soll den Herstellern und Verwendern von Faltschachteln Hintergrundinformationen zur „Kompostierbarkeit“ und „biologischen Abbaubarkeit“ liefern und vorhandene Normen und Standards erläutern, anhand derer diese Eigenschaften überprüft werden können.
Das FFI Fact Sheet „Bioabbaubarkeit und Kompostierbarkeit von Faltschachteln“ kann von der FFI Geschäftsstelle angefordert werden
Quelle: FFI e.V.

In der abschließenden Abstimmung erhielt die überarbeitete Verpackungsempfehlung eine Mehrheit innerhalb der Kommission, bei einzelnen Enthaltungen.

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