Neuer Vorstand beim IPV

Jens Vonderheid wird neuer Vorstandssprecher des IPV.
(Bild: IPV)

Beim Industrieverband Papier- und Kunststoffverpackung nimmt ein neuer Vorstand die Arbeit auf. Jens Vonderheid, Geschäftsführer der Hera Papierverarbeitung GmbH, übernimmt die Nachfolge von Klaus Jahn. 

Als Schatzmeister wurde Thomas Walcha, Geschäftsführer von Heinrich Ludwig Verpackungsmittel GmbH in Siebenlehn, wiedergewählt. Er gehört dem Vorstand bereit seit einiger Zeit an. Die Zukunft des Verbandes wird zudem in den Händen von Carsten Gütt (Duni Group), Mike Hartung (Graf Verpackungen) sowie Harald Schäfer als Mitglieder des Vorstandes gelegt. Jens Vonderheid war lange in der Führungsebene bei Hera beschäftigt, bevor er 2018 alleiniger Eigentümer des Unternehmens wurde.

“Für das Vertrauen bei der Wahl bedanke ich mich. Der insgesamt verjüngte Vorstand tritt in große Fußstapfen, bringt aber auch schon einiges an Erfahrung mit. Das hilft natürlich. Natürlich würden wir uns gerne mehr mit technischen Innovationen und verbesserten Herstellungsverfahren auseinandersetzen. Leider sind wir aufgrund neuer oder überarbeiteter Regularien auf nationaler und europäischer Ebene, ständig dazu getrieben, auf ganz anderen Baustellen zu arbeiten. Dabei haben unsere Mitglieder genug Aufgaben in den eigenen Betrieben vor sich. Allen voran fehlt es an Fach- und Arbeitskräften und immer alarmierender sind die stetig sinkenden Zahlen an Auszubildenden.“

Jens Vonderheid

Die bürokratischen und juristischen Aufgaben, die vor dem neuen Vorstand liegen, sind gewaltig. Aus diesem Grund investiert der IPV auch in die Geschäftsstelle in Frankfurt. Für 2023 gibt es Planungen das Team von Geschäftsführer Karsten Hunger entsprechend zu vergrößern. „Es werden vor allem bürokratische Aufgaben sein, die es in den nächsten Jahren zu lösen gilt, bspw. der Umgang mit der Novelle der EU-Verpackungsverordnung“, erklärt Karsten Hunger.

Die Verordnung, bisher eine Richtlinie, wird voraussichtlich unter anderem erweiterte Mehrwegquoten, Mindestrecyclateinsatzquoten für Kunststoff sowie Vorgaben zum Design for Recycling beinhalten. Dies alles muss in Einklang mit dem deutschen Verpackungsgesetz gebracht werden und soll vermutlich bis zur Europawahl 2024 verabschiedet sein. Große Herausforderungen bei wenig verbleibender Zeit also, welches die Sorge der Unternehmen vor ähnlichen handwerklichen Fehlern bei der Gesetzgebung wie bei der Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) aus dem Jahr 2021 nährt.

Die EU-Verpackungsverordnung ist aber bei weitem nicht die einzige Baustelle: der überarbeitete Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, die Veröffentlichung der Druckfarbenverordnung und der „ewige“ Kampf um die Mineralölverordnung beschäftigen den Verband und seine Mitglieder abseits des Tagesgeschäfts weiterhin stark. Dazu kommt die Einführung des Littering-Fonds und die schwebenden Planungen einer Plastik- oder Verpackungssteuer. „Wenn wir uns immer nur mit Regulierungsvorgaben beschäftigen müssen, ist die Gefahr groß, dass zu wenig Zeit für echte operative und technische Aufgaben bleibt“, stellt Vonderheid abschließend warnend fest.

Quelle: Industrieverband Papier- und Kunststoffverpackung e.V.

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