Die EU-Kommission hat entschieden, Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder von den Wiederverwendungsquoten der Verpackungsverordnung PPWR auszunehmen. Die Änderung folgt auf intensive Gespräche mit der Industrie – und wird von der Branche begrüßt.
Die EU-Kommission hat am 15. Oktober 2025 eine zentrale Änderung an der geplanten EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) bekannt gegeben: Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder werden künftig nicht unter die strengen Wiederverwendungsziele der Artikel 29.2 und 29.3 fallen. Damit reagiert Brüssel auf massive Bedenken der Industrie und schafft mehr Planungssicherheit in einem hochrelevanten Bereich der Logistik.
Wiederverwendungsziele in der Kritik
Bislang sah die Verordnung vor, dass Transport- und Verkaufsverpackungen, die zwischen Unternehmensstandorten oder zwischen verschiedenen Marktakteuren eingesetzt werden, ab dem 1. Januar 2030 zu 100 Prozent wiederverwendbar sein müssen. Diese Regelung hätte auch Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder umfasst – Standardlösungen zur Transportsicherung.
Studien zeigen jedoch, dass eine pauschale Wiederverwendung gerade in diesem Bereich problematisch sein kann: Sie würde häufig die CO₂-Bilanz verschlechtern, die Arbeits- und Verkehrssicherheit beeinträchtigen und zu einem erheblichen Mehraufwand in der Logistik führen.
dvi: Entscheidung zeigt Bedeutung des Dialogs
Entsprechend begrüßt das Deutsche Verpackungsinstitut (dvi) die Entscheidung der EU. Geschäftsführerin Dr. Natalie Brandenburg erklärte:
„Die Entscheidung zeigt, wie wichtig der Dialog zwischen Kommission und Industrie ist. Nur wenn Erfahrungen aus der Praxis einfließen, lassen sich Lösungen finden, die sowohl umsetzbar als auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele wirksam sind.“
Sie warnte zugleich vor pauschalen Quoten, die der Komplexität des Verpackungseinsatzes in der Praxis nicht gerecht würden: „Die vorteilhafteste Lösung hängt häufig vom konkreten Anwendungsfall ab. Pauschalisierte Mehrwegquoten können da sogar kontraproduktiv sein.“
Informationspapier zur Ladeeinheitensicherung in Arbeit
Um Unternehmen Orientierung zu geben, arbeitet das dvi an einem branchenspezifischen Informationspapier. Es basiert auf den Ergebnissen des unternehmenseigenen Ausschusses zur Ladeeinheitensicherung. Dieser bündelt das Know-how von über 280 Mitgliedsunternehmen aus allen Teilen der Lieferkette.
Das Papier soll technische, logistische und regulatorische Aspekte beleuchten, Unsicherheiten adressieren und Potenziale identifizieren. Brandenburg betont: „Wir wollen der Branche praxisnahe Unterstützung bieten und gleichzeitig über unsere Ausschussarbeit fundierte Impulse in die politischen Entscheidungsprozesse einbringen.“
Noch kein grünes Licht bei Artikel 29.1
Trotz der Änderung bleibt ein anderer Teil der Verordnung kritisch: Artikel 29.1 sieht weiterhin eine pauschale Quote von 40 Prozent Wiederverwendung für Transport- und Verkaufsverpackungen vor – unabhängig vom Einsatzzweck. Auch hier hat die Kommission angekündigt, an der Methodik nachzubessern. Die Industrie hofft nun, dass auch in diesem Punkt praxistaugliche Lösungen erarbeitet werden.
Quelle: dvi