78 Organisationen aus der Wiederverwendungsbranche rufen die EU auf, ein eindeutiges und rechtssicheres Reuse-Symbol festzulegen. Angeführt von der New European Reuse Alliance und Reusable Packaging Europe skizzieren sie in einem gemeinsamen Papier Anforderungen an Symbol, Kriterien und Durchsetzung im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung PPWR.
Die Unterzeichner unterstützen die PPWR-Vorgabe eines Kennzeichens für Wiederverwendbarkeit und zielen darauf ab, Greenwashing auszuschließen. Das Symbol soll ausschließlich auf Verpackungen erscheinen, die nachweislich in einem Reuse-System betrieben werden, für wiederholte Nutzung ausgelegt sind und eine Mindestanzahl an Umläufen erreichen. Zudem fordern sie Konsistenz zwischen den künftigen delegierten Rechtsakten zu Mindestrotationen und der Kennzeichnung sowie eine Überprüfbarkeit über rückverfolgbare Systeme oder zertifizierte Durchschnittswerte. Implementierungsakte für die Kennzeichnung erwartet die Branche bis August 2026.
Anwendungskriterien für das Reuse-Symbol
Das Symbol soll nur verwendet werden, wenn die Verpackung Teil eines funktionierenden Systems für Rücknahme, Sortierung, Reinigung, Instandsetzung und Wiederausgabe ist. Sie muss so konzipiert sein, dass sie wiederholtes Handling und Befüllung sicher übersteht, und am Ende ihres Lebenszyklus recycelbar bleiben. Ebenso wird eine hohe Rücklaufquote als Nachweis eines wirksamen Systems verlangt.
Durchsetzung und Aufsicht
Für die Glaubwürdigkeit der Kennzeichnung schlagen die Organisationen EU-weit einheitliche Leitlinien vor, ergänzt um Sektorhinweise. Falschkennzeichnungen sollen Sanktionen nach sich ziehen. Nationale oder EU-Behörden sowie autorisierte NGOs sollten die Einhaltung prüfen, ohne zusätzliche Kostenlast für Reuse-Betreiber. Begleitende Informationsmaßnahmen sollen die Bedeutung des Symbols gegenüber Nutzern und Verbrauchern erklären. Als zusätzlicher Schutz wird die Absicherung über ein Qualitäts- oder Zertifizierungszeichen diskutiert; als Beispiel wird das in Deutschland etablierte Mehrweg-Zeichen genannt, das per Lizenzvergabe und Audits genutzt wird.
Sonderfall Transportverpackungen
Für wiederverwendbare Transportverpackungen in B2B-Pooling-Systemen plädiert die Branche dafür, auf ein physisches Anbringen des Symbols an jeder Kiste oder Palette zu verzichten. Begründet wird dies mit bereits etablierten Identifikations- und Trackinglösungen, hohen Rücklaufquoten und den Belastungen im Umschlag, die aufgeklebte oder aufgebrachte Zeichen abnutzen würden. Stattdessen soll die Kennzeichnung in der digitalen Begleitdokumentation erfolgen, etwa in Versand- oder Mietunterlagen. Das trage den operativen Realitäten Rechnung und erfülle die PPWR-Logik, ohne Doppelaufwand zu erzeugen.
Gestaltung des Symbols
Aus Sicht der Unterzeichner sollte die Bildmarke Wiederverwendung eindeutig kommunizieren, ohne mit bestehenden Symbolen – etwa dem Recycling-Zeichen – verwechselt zu werden. Sie müsse europaweit einheitlich, leicht erkennbar, einfach reproduzierbar, in unterschiedlichen Größen gut lesbar und kulturell anschlussfähig sein sowie zur Nutzung von Mehrweg anregen. Parallel verweist das Papier auf die weltweit laufende Initiative „Rebrand Reuse“.
Quelle: Reusable Packaging Europe