Die Branchenvereinigung European Plastic Films (EuPF) begrüßt, dass Palettenwickelfolien und Umreifungsbänder von den Wiederverwendungszielen der PPWR nach Artikel 29 Abs. 2 und 3 vollständig ausgenommen werden sollen.
Die Ausnahme soll zeitlich unbefristet per delegiertem Rechtsakt kommen; Grundlage seien wirtschaftliche Befunde aus einer Deloitte-Machbarkeitsstudie, die unter anderem zusätzliche End-of-Line-Infrastruktur, höhere Logistikkosten und steigende Transporte-Emissionen bei Umstieg auf wiederverwendbare Lösungen identifiziert.
Die Regelungslücke betrifft aus EuPF-Sicht weiterhin Artikel 29 Abs. 1, der für Transportverpackungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr 40 % Wiederverwendung bis 2030 und 70 % bis 2040 vorsieht.
Die Kommission kündigte hier einen „pragmatischen und realistischen“ Umsetzungsweg über einen Durchführungsrechtsakt nach Artikel 30 an, der die Berechnungsmethodik definieren soll. EuPF verweist zugleich auf Studienergebnisse, wonach wiederverwendbare Alternativen in bestimmten Anwendungen deutlich höhere Treibhausgasemissionen verursachen können (bis zu 1700 %) und branchenweit erhebliche Mehrkosten (knapp 5 Mrd. € pro Jahr über acht Sektoren) auslösen würden. Zudem warnt der Verband vor parallelen Palettier-Systemen für EU- und Exportmärkte, die Wettbewerbsfähigkeit und Abläufe belasten könnten, ohne ökologische Mehrwerte zu liefern.
Nächste Schritte und industriepraktische Anforderungen
Parallel zur Forderung nach einer Ausnahme auch für Artikel 29 Abs. 1 will EuPF den Ausarbeitungsprozess zum Artikel-30-Durchführungsakt konstruktiv begleiten. Zentrale Maßstäbe seien dabei Realismus, Wissenschaftsbezug und Anschlussfähigkeit an etablierte Industriepraktiken – inklusive der heute erreichten Standards für Ladungssicherung und Arbeitssicherheit.
Quelle: European Plastic Films