Mit einem neuen Dekret stärkt Frankreich die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen, die von beruflichen Anwendern genutzt werden. Das Regelwerk konkretisiert die Pflichten von Produzenten, Sammelsystemen und Entsorgern und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Das am 17. November 2025 veröffentlichte Dekret regelt, wie Hersteller von Verpackungen, die von professionellen Verwendern genutzt oder konsumiert werden, künftig zur Sammlung, zum Reuse, zum Recycling und zur Finanzierung der Abfallwirtschaft beitragen müssen. Es präzisiert die Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für nicht-haushaltsnahe Verpackungen, die bereits 2020 gesetzlich verankert wurde. Gleichzeitig ordnet es die Zuständigkeiten von Öko-Organisationen, Kommunen und professionellen Akteuren neu.
Klare Definitionen und Abgrenzung der Verpackungstypen
Das Dekret übernimmt zentrale Definitionen aus der EU-Verpackungsverordnung 2025/40, darunter die Begriffe Verpackung, Produzent, Verpackungsabfall und Verpackungskomposite. Zudem wird präzisiert, welche Verpackungen als „haushaltsnah“ oder „professionell“ gelten, wobei der Umweltminister dies künftig weiter konkretisieren kann. Auch Regeln für Getränkebehälter sowie Kunststoffverschlüsse werden festgelegt.
Finanzierungsregeln und Kostenübernahme durch Öko-Organisationen
Öko-Organisationen müssen künftig die notwendigen Kosten für die Sammlung und Behandlung von gewerblichen Verpackungsabfällen sowie von haushaltsnahen Verpackungen, die bei professionellen Anwendern anfallen, abdecken. Die Finanzierung richtet sich nach wirtschaftlichen Effizienzmaßstäben und kann je nach Trennqualität oder betrieblichen Besonderheiten variieren. Für wiederverwendbare Verpackungen gilt ein eigener Kostenrahmen, inklusive der Unterstützung für Reuse-Akteure.
Neue Vorgaben für Öl- und Chemikalienverpackungen
Für Verpackungen von Schmierstoffen und industriellen Ölen werden spezifische Behandlungspflichten eingeführt. Auch die Kosten für die Entsorgung von chemischen Produktverpackungen, die bei professionellen Anwendern anfallen, werden künftig vollständig durch die jeweiligen Produzenten getragen.
Umgang mit bestehenden Systemen und Übergangsfristen
Bereits bestehende Öko-Organisationen im Bereich Gastronomieverpackungen behalten ihre bisherigen Regelungen, bis sie nach dem neuen System zugelassen sind – spätestens jedoch bis zum Ende ihres aktuellen Genehmigungszeitraums. Bereits abgeschlossene Verträge zwischen Produzenten und Öko-Organisationen bleiben bis zum Ablauf gültig.
Quelle: La ministre de la transition écologique, de la biodiversité et des négociations internationales sur le climat et la nature




