Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Anwendung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) angepasst. Tüten, Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm sind künftig von der Abgabe befreit. Damit reagiert die Behörde auf Kritik aus der Praxis und schafft eine klarere Abgrenzung für betroffene Hersteller.
Mit der neuen Regelung entfällt unter anderem die Abgabe für die Folienverpackung eines 750-Gramm-Christstollens. Die Einführung der Mengenschwelle soll die Anwendung des Gesetzes vereinfachen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Leere Lebensmittelbehälter wie Boxen für Mitnahmegerichte oder Salatschalen fallen ebenfalls unter die neue Grenze.
Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller von Einwegplastikprodukten wie Zigarettenfiltern, Getränkebechern oder Tüten zur Beteiligung an den Reinigungskosten öffentlicher Flächen. Die Einnahmen fließen in den Einwegkunststofffonds, aus dem Kommunen ihre Aufwendungen für Abfallbeseitigung und Aufklärungsmaßnahmen erstattet bekommen. Das UBA verwaltet den Fonds und überprüft die Umsetzung regelmäßig.
Die neue Mengenschwelle wurde am 3. November 2025 per Verwaltungsvorschrift eingeführt und auf der Plattform DIVID veröffentlicht.
Quelle: Umweltbundesamt


