Der Transport von Gefahrgut beispielsweise aus der chemischen Industrie stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit des Verpackungsmaterials. Das RAL Gütezeichen Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter steht seit 1983 für hohe Qualitätsstandards bei der Herstellung entsprechend sicherer Fässer, Kanister, Säcke aus Kunststoffgewebe oder Kunststofffolie, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoffinnenbehälter sowie flexible Großpackmittel (IBC) aus Kunststoffgewebe bzw. -folie. Die Kriterien für seine Vergabe, die Güte- und Prüfbestimmungen, wurden nun auf Grundlage der neuen Regelungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vollständig überarbeitet. Um die Sicherheit von Verpackungsmaterialien, in denen gefährliche Güter transportiert werden, sicherzustellen, stellt das RAL Gütezeichen Kunstoffverpackungen für gefährliche Güter hohe Anforderungen an deren Herstellung, die in weiten Teilen über gesetzliche und normative Regelungen hinausgehen.
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