
Das Europäische Parlament hat sich zur Verpackungsverordnung positioniert. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft begrüßt die richtungsweisende Festlegung und Änderungen zum Inverkehrbringen von recycelbaren Verpackungen.
„Der 22. November ist ein guter Tag für das Verpackungsrecycling. Das Plenum des Parlaments hat mit Ergänzungen für den Bericht des Umweltausschusses gestimmt. Damit haben die Abgeordneten nicht weniger als einen Meilenstein erreicht“, erklärte der stellv. BDE– Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen am Freitag in Berlin.
Am Mittwochnachmittag hatten die Parlamentarier in ihrer
Plenarsitzung der Vorlage zugestimmt. Damit sprachen sie sich dafür aus, dass ab 2030 nur recycelbare Verpackungen auf den Markt gebracht werden dürfen. Außerdem votierten sie für Regelungen zum Design von Kunststoffverpackungen, das sich ab diesem Zeitpunkt prioritär am mechanischen Recycling orientieren muss. Zudem sollen ambitionierte Rezyklateinsatzquoten für Kunststoffverpackungen gelten. Positiv bewertet der Verband, dass das Plenum – wie zuvor auch der Umweltausschuss – Regelungen zu einem kreditbasierten System für Rezyklate eine klare Absage erteilt hat.
Änderungen für kompostierbare Verpackungen
Der Regelungsvorschlag enthält auch Beschränkungen für kompostierbare Verpackungen, deren Verrottungsfristen sich an Bioabfallbehandlungsanlagen orientieren sollen. Zu den vom Plenum vorgenommenen Ergänzungen gehört eine Änderung zu verpflichtenden Wiederverwendungsquoten, die ebenfalls ab 2030 gelten sollen. So soll es Ausnahmen entsprechend der Abfallhierarchie geben dürfen, wenn das Recycling gegenüber der Wiederverwendung ökobilanziell vorteilhafter ist.
Allerdings ist eine Formulierung, nach der die Mitgliedsaaten einen „sicheren und gleichberechtigten Zugang“ zu Rezyklat einräumen dürfen, um die „Qualität für ähnlich Anwendungen zu erhalten, weiterhin enthalten. Dies lässt die Idee eines Erstzugriffsrechts anklingen.
„Jetzt liegt es am Rat, Überlegungen zu einem Erstzugriffsrecht eine klare Absage zu erteilen. Es bleibt zu hoffen, dass auch der Rat noch in diesem Jahr seine Position zur Verordnung findet, damit die Trilogverhandlungen möglichst noch vor dem Ende der Legislaturperiode im nächsten Jahr abgeschlossen werden können. So könnte die neue EU-Verpackungsverordnung für die Kreislaufwirtschaft möglichst bald in Kraft treten.“
Dr. Andreas Bruckschen, stellv. BDE-Hauptgeschäftsführer
Quelle: BDE
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