Am 2. November hat die Bundesregierung das Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds auf den Weg gebracht. Dadurch müssen Hersteller von Einwegkunststoff ab 2025 eine Abgabe entrichten, die dann zur Beseitigung von Plastikmüll in der Öffentlichkeit eingesetzt wird. Bei mehreren Industrieverbänden sorgt das für Unmut.
Die Einwegverpackung hat keinen guten Ruf. Besonders als in der Öffentlichkeit unachtsam weggeworfener Müll – etwa in Parks, auf Grillplätzen oder ganz einfach am Straßenrand – sorgt sie für Unmut. Dem möchte die Bundesregierung in Form des neuen Gesetzes zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds in Zukunft entgegentreten. Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht.
Mehrweg soll neuer Standard werden
Im Kern sieht das Gesetz vor, dass Hersteller von Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung beteiligen müssen. Ausgehend von Menge und Art der in Umlauf gebrachten Produkte ist eine Abgabe in einen vom Umweltbundesamt (UBA) verwalteten Fonds zu entrichten. Dieser schüttet an Kommunen aus, die dann mit dem Geld wiederum Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen finanzieren können.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Denn diese Rohstoffverschwendung trägt erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden. Dieses Umdenken treibe ich auch mit Deutschlands internationalen Partnern engagiert voran. Seit März dieses Jahres verhandeln wir engagiert über das erste globale Abkommen gegen unnötiges, schädliches Plastik und Plastikmüll.“
Kritik aus den Verbänden
Einige von dem Gesetzesvorhaben betroffene Verbände äußern nun Kritik. So bemängeln unter anderem die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen und der IPV Industrieverband Papier- und Folienverpackung, dass ein im März 2021 von sieben Wirtschaftsverbänden eingereichter Vorschlag zu einer privatwirtschaftlichen Umsetzung der EU-Vorgabe keine Beachtung gefunden habe. Anders als bei der geplanten Sonderabgabe seien im privatwirtschaftlichen Modell keine neuen 30 Planstellen im UBA erforderlich und es müssten keine Doppelstrukturen geschaffen werden, weil die Registrierung zum Großteil auf die bereits vorhandenen Daten der Zentrale Stelle Verpackungsregister aufbauen könnte, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von insgesamt sieben betroffenen Verbänden.
Wenig Verständnis haben die Wirtschaftsvertreter auch dafür, dass Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zentrale Rollen bei der Umsetzung des Gesetzes spielen wollen. „Die EU-Regeln sehen vor, dass die umzulegenden Kosten ‚zwischen den betroffenen Akteuren‘ festgelegt werden, also zwischen Wirtschaft und Kommunen“, sagt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK. „Nach dem aktuellen Vorschlag sollen die Kosten dagegen allein vom Umweltministerium festgelegt werden. Und das UBA soll festlegen können, wer wofür zahlen soll. Das hat nichts mehr mit dem Prinzip der Herstellerverantwortung zu tun„, so Engelmann weiter.
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