Gesetzliche Deklarationspflicht auf Verpackungen in der Krise

Bild von einem Supermarktregal mit verschiedenen Süßwaren.
(Bild: shutterstock/SLSK Photography)

Deutsche Süßwarenhersteller kämpfen mit den Auswirkungen der Pandemie und des Krieges in der Ukraine. Die Beschaffung agrarischer Rohstoffen ist schwierig und Hersteller versuchen auf andere Zutaten umzusteigen. Dann stehen sie vor dem Problem der gesetzlichen Deklarationspflicht auf Verpackungen. Denn auch die Verpackungsindustrie ist von der verzögerten Verfügbarkeit von Materialien betroffen. 

Die größte Herausforderung für die Süßwarenhersteller ist eine drohende Gasknappheit. Hinzu kommen weitere Herausforderungen: der Markt für wichtige Rohstoffe ist leergefegt, langjährig bestehende Lieferketten funktionieren nicht mehr. Besonders bekommen die Hersteller deutliche Preiserhöhungen und vermehrt Lieferschwierigkeiten beim Einkauf wichtiger agrarischer Rohstoffe wie Weizen, Sonnenblumenöl, Sonnenblumenlecithin und Nüssen zu spüren. Auch die Kosten für Milchpulver, Zucker, Eier oder Palmöl sind zuletzt deutlich gestiegen. 

“Wir müssen gemeinsam mit der Politik und auch dem Lebensmittelhandel dafür sorgen, dass in den Supermärkten nicht ganze Regale leer bleiben. Dieses Risiko besteht auch für viele beliebte Süßwaren. Die Politik muss jetzt alle Maßnahmen prüfen, die dazu beitragen, dass die Hersteller von Lebensmitteln weiter produzieren können.“

Bastian Fassin, Vorsitzender des Bundesverbands der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI

Ausnahmen von Deklarationspflicht

Die Hersteller benötigen deshalb vorübergehende Ausnahmen von der gesetzlichen Deklarationspflicht ihrer Produkte, solange einzelne Zutaten nicht mehr am Markt verfügbar sind, denn es müssen alternative Zutaten eingesetzt werden. Der wegen der Rezepturänderung erforderlich Verpackungsneudruck scheitert allerdings aktuell an nicht oder nur verzögert verfügbarem Verpackungsmaterial. Die Branche möchte sicherstellen, dass weiterhin ausreichend Lebensmittel zur Verfügung stehen, auch wenn sie anstatt Sonnenblumenöl jetzt Rapsöl enthalten, ohne dass dies auf der Verpackung ausdrücklich angegeben wird.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ermutigt die Unternehmen und auch die Überwachungsbehörden, Spielräume zu nutzen, die der bestehende Rechtsrahmen für Änderungen der Kennzeichnung bietet, wenn einzelne Zutaten nicht mehr am Markt verfügbar sind. So könnten auch nach dem Druck und vor der Übergabe des Lebensmittels an den Endverbraucher noch Änderungen am Etikett vorgenommen werden.

“Dies ist ein richtiger Schritt, muss aber in der Praxis funktionieren. Wir haben in der Coronakrise ein großes Durcheinander an unterschiedlichen Regelungen in der EU gesehen. Dies darf sich hier nicht wiederholen. Hier sind die Unternehmen der deutschen Süßwarenindustrie auf Hilfe aus der Politik nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa dringend angewiesen, denn deutsche Süßwaren werden häufig nicht nur für den deutschen Markt, sondern für den europäischen Binnenmarkt produziert.“

Bastian Fassin

Quelle: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V.

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