Konsumverhalten und damit auch das Aufkommen von Verpackungen haben sich durch die Pandemie verändert. Das betrifft besonders den Onlinehandel und den To-go-Konsum. Damit bei der Entsorgung und Verwertung von Verpackungen Fairness und Wettbewerbsgleichheit herrscht, nimmt die Novelle des Verpackungsgesetzes nun auch diese Bereiche verstärkt in die Pflicht.
In München äußerten sich Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), Astrid Teckentrup, Vorsitzende der Geschäftsführung Procter & Gamble DACH, und Dr. Sven Spork, Leiter Public Affairs, beide Kuratoriumsvorsitzende der ZSVR in einer gemeinsamen Pressekonferenz zu den Auswirkungen und Herausforderungen für die ZSVR, die Industrie und den Handel. Wichtige Stichworte waren dabei ein fairer Wettbewerb und Transparenz. Im Fokus der Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022 stehen dabei vor allem der Onlinehandel und der To-Go-Konsum. Schon jetzt verzeichnet die ZSVR zehntausende von Registrierungen allein aus China, was zeige, dass der Abbau der Wettbewerbsverzerrungen durchgestartet ist.
Insbesondere die Corona-Pandemie hat zu einem sprunghaften Wachstum des Onlinehandels und des To-Go-Konsums geführt. So kletterte die Zahl der Sendungen 2020 erstmals über die Marke von vier Milliarden pro Jahr. Elektronische Marktplätze spielen dabei eine immer größere Rolle. Eine Trendwende ist nicht zu erwarten. Im Zuge der Plastikdiskussion werden vermeintliche Papierverpackungen entwickelt, die aber aus Sicht des Recyclings wenig sinnvoll sind. Die irreversiblen Änderungen im Verpackungskonsum haben den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen gestellt.
„Der Markt für Konsumgüter und deren Verpackungen haben sich in den vergangenen Jahren signifikant geändert. Von der Anzahl der Produktverantwortlichen über die Anzahl der verkauften Einheiten bis zum Versand, alles ist gewachsen, die Verpackungen sind aus neuen Materialien. Das bedeutet, dass die Produktverantwortung mitwachsen muss.“
Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister
Keine Ausnahmen mehr
Um die Ziele der Abfallhierarchie zu erreichen, benötigt der Markt des Verpackungsrecyclings im ersten Schritt mehr Transparenz, Fairness und Wettbewerbsgleichheit. Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes und der damit verbundenen, erweiterten Registrierungspflicht hat der Gesetzgeber einen guten Teil des Weges bereits geschafft. Die neuen Regelungen berücksichtigt auch die Bedeutung, die der Onlinehandel im Konsumverhalten der Verbraucher hat und auch weiterhin haben wird.
„Viele Versandhändler haben bislang ignoriert, dass sie für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen müssen. Mit der neuen Registrierungspflicht erhöht sich der Druck, ihrer Produktverantwortung nachzukommen.“
Gunda Rachut
Elektronische Marktplätze müssen künftig kontrollieren, ob sich die Onlinehändler, die auf ihren Plattformen ihre Waren verkaufen, an die Pflichten halten. Verstoßen die Händler gegen die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen die Marktplätze ihnen das Vertreiben der Waren nicht mehr ermöglichen. Eine ähnliche Regelung gilt für Fulfillment-Dienstleister.
Für die Inverkehrbringer von Pizzakartons, Coffee-To-Go-Bechern, Brötchentüten, Metzgerfolien und allen anderen Verpackungen, die in der Verkaufsstätte vor Ort oder auf Märkten mit Ware befüllt werden (Serviceverpackungen), muss eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID vorliegen. Damit hat der Gesetzgeber auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre reagiert und dem Boom der To-Go-Verpackungen Rechnung getragen.
Mehr Registrierungen aus dem Ausland
Dass die Unternehmen aus dem In- und Ausland durch diese Neuregelung ihrer Pflichten bewusst werden, demonstrieren die Registrierungszahlen im Verpackungsregister LUCID. Jeden Tag kommen derzeit über 3.000 neue Registrierungen aus aller Welt hinzu. Überproportional unter anderem aus dem asiatischen Raum aufgrund der dortigen Onlinehändler, aber auch aus den USA, dem Vereinigten Königreich und allen anderen europäischen Ländern – ein Beleg dafür, dass die Regelungen die Wettbewerbsgleichheit nach vorne bringen.
„Einmal mehr zeigt sich: Mit dem Verpackungsgesetz und dem damit verbundenen Aufbau des digitalen Verpackungsregisters LUCID hat Deutschland internationale Maßstäbe gesetzt und die Voraussetzungen für Produktverantwortung 2.0 geschaffen.“
Gunda Rachut
Änderungen auf internationaler Ebene
Die EU entwickelt ihre Verpackungsrichtlinie weiter. Es werden Mehrwegquoten, definierte Standards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und der Ausbau des Rezyklateinsatzes erwartet. Damit sind Herausforderungen für Industrie und Handel verbunden, die sich unter anderem auch auf neue Berichtspflichten einstellen müssen. Um die Balance zwischen Umweltschutz, fairem Wettbewerb und Effizienz zu erhalten, ist es notwendig, sich die schlanke und digitale Lösung des deutschen Verpackungsregisters zum Vorbild zu nehmen. „Nur mit viel Transparenz und digitaler Technologie kann es gelingen, die Produktverantwortung effizient und wettbewerbsneutral zu erhöhen“, so Gunda Rachut.
Quelle: ZSVR
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