Die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen ist noch praxisnäher und einfacher geworden. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)- Sie hat zum Monatsbeginn den neuen Mindeststandard veröffentlicht.
Der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen wurde pünktlich mit der Ausgabe 2021 zum 1. September 2021 veröffentlicht. Die dritte Ausgabe 2021 präzisiert Themen und soll anwenderfreundlicher sein: Einzel nachweise zur konkreten Verwertung von neuen Verpackungslösungen werden nun mit anschaulichen Beispielen verdeutlicht.
Die grundlegende Struktur zur Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung mit drei Standard-Kriterien habe sich in der Praxis bewährt. Das zeigten die Rückmeldungen aus den Unternehmen.
Standards inhaltlich geschärft
Die dritte Ausgabe des Mindeststandards wurde auf der Basis der Grundstruktur inhaltlich geschärft. Um die Anwendung weiterhin zu erleichtern, wurden anschauliche Beispiele hinterlegt. Auch Nutzer ohne tiefergehende Verpackungsexpertise können den Mindeststandard zur Bewertung ihrer Verpackungen ohne Vorwissen anwenden.
„Die Basisarbeit ist abgeschlossen. Die Anwendung des Mindeststandards in der Praxis ist einfach, anwenderfreundlich und etabliert. Im Sinne des Grundgedankens der Kreislaufwirtschaft sind Verpackungen wertvolle Ressourcen. Der Kreislauf lebt jedoch davon, dass jedes Design die nachfolgende Wertschöpfung mitdenkt. Der Mindeststandard zeigt dies auf. Nach der dritten Ausgabe des Mindeststandards sollte nun spätestens allen Herstellern deutlich geworden sein, was zu tun ist.“
Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR
Einzelnachweise für Verpackungsinnovationen
Deutlich verbessert ist der Umgang mit Verpackungsinnovationen. In diesem Fall können Unternehmen zur Bestätigung der tatsächlichen Verwertung ihrer Verpackungen Einzelnachweise erbringen. Dies wird anhand von zwei konkreten praxisrelevanten Beispielen illustriert. Alle damit verbundenen Aspekte können bereits beim Design der Verpackungen berücksichtigt werden. Das fördert Verpackungsinnovationen: Werden Verwertungskapazitäten nachgewiesen, können die Verpackungen auch als recyclinggerecht eingestuft werden.
Warten auf europäische Richtlinie
Die europäische Kommission plant, Ende 2021 eine Überarbeitung der europäischen Verpackungsrichtlinie zu veröffentlichen. Dort sollen für alle Themen der Abfallhierarchie (vor allem der Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung) verbesserte Vorschläge vorgelegt werden.
Daran werde deutlich, dass die Inhalte des Mindeststandards aktueller denn je sind: „Die Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie wird grundlegende Anforderungen an alle Verpackungen regeln. Dazu gehören geringere Materialeinsätze, ökologisches Design und Vorgaben zum Rezyklateinsatz. Die Unternehmen, die für ihr Verpackungsdesign den Mindeststandard berücksichtigen, sind besser gerüstet für die neuen Regelungen, die aus Brüssel kommen “, so Rachut.
Quelle: ZSVR
Gunda Rachut im packaging journal TV Talk
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