PPWR und VerpackDG: Drei Monate bis zur Umsetzung – Dr. Markus W. Pauly | interpack 2026

Nur noch drei Monate bis zur PPWR-Umsetzung: Rechtsanwalt Dr. Markus W. Pauly warnt auf der interpack 2026 vor Bußgeldern und Inverkehrbringenverboten bei unzureichender Vorbereitung. Besonders kritisch: PFAS-Grenzwerte greifen ab dem 12. August sofort – ganz ohne Übergangsfrist.

PPWR und VerpackDG: Drei Monate bis zur Umsetzung – Dr. Markus W. Pauly | interpack 2026

Nur noch drei Monate bis zur PPWR-Umsetzung: Rechtsanwalt Dr. Markus W. Pauly warnt auf der interpack 2026 vor Bußgeldern und Inverkehrbringenverboten bei unzureichender Vorbereitung. Besonders kritisch: PFAS-Grenzwerte greifen ab dem 12. August sofort – ganz ohne Übergangsfrist.

Nur noch drei Monate bleiben deutschen Unternehmen, um sich auf die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) und das begleitende Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) vorzubereiten. Dr. Markus W. Pauly von der Kanzlei Pauly warnt auf der interpack 2026 eindringlich vor den Konsequenzen unzureichender Vorbereitung.

Rollenchaos bei Herstellern und Erzeugern

Ein zentrales Problem der neuen Regelung liegt in der Begriffsdefinition. „Man kann Hersteller und Erzeuger sein, und der Erzeuger ist halt derjenige, der letztendlich dann auch die größten Pflichtenpakete hat“, erklärt Pauly. Während der Hersteller die Verpackung erstmalig in Verkehr bringt, hat der Erzeuger maßgeblichen Einfluss auf die Verpackungsgestaltung und trägt die Verantwortung für Konformitätserklärungen.

Besonders brisant: Die Pflichten haben sich verschoben. „Bisher konnten sich die reinen Verpackungshersteller zurücklehnen, weil in der Pflicht ist eben der Abfüller gewesen. Und jetzt kann es eben sein, dass der wahre Hersteller des Packmittels ja auch originärer Adressat dieser Verordnung ist.“ Wer also bislang davon ausging, nicht primär betroffen zu sein, sollte diese Annahme schleunigst überprüfen.

PFAS und B2B-Pflichten ab Tag eins

Ab dem 12. August 2026 gelten neue PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen ohne Übergangsfrist. „Das PFAS-Thema, Schwermetall-Thema, das kennen wir aber schon, aber das greift wirklich im August“, betont der Rechtsanwalt. Gleichzeitig werden neue Begrifflichkeiten und Registrierungspflichten wirksam.

Eine wesentliche Neuerung betrifft den B2B-Bereich, der bisher weitgehend unreguliert war. Unternehmen müssen sich künftig als Organisation der Herstellerverantwortung (OFH) registrieren oder einer bestehenden OFH beitreten. Pauly spricht von „Goldplating“ – Deutschland reguliert den europäischen Rahmen deutlich strenger als andere Länder. Damit entstehen für deutsche Akteure zusätzliche nationale Pflichten, die in anderen EU-Ländern in dieser Form nicht existieren.

Bußgeldrisiken ab dem 12. August

„Wenn ich die Anforderungen nicht erfülle nach der PPWR in Verbindung mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, dann darf ich die Verpackung formaljuristisch ab dem 12.08. nicht in Verkehr bringen“, warnt Pauly vor den rechtlichen Konsequenzen. Bei Verstößen drohen Ordnungswidrigkeiten oder sogar Inverkehrbringenverbote – Risiken, die unmittelbar das operative Geschäft treffen.

Paulys dringender Rat: „Man sollte erstmal seine eigene Rolle definieren. Das ist das Erste, was man tun muss.“ Unternehmen müssen klären, ob sie Hersteller, Erzeuger oder beides sind, und entsprechende Pflichten nach PPWR und VerpackDG identifizieren. Die Zeit für Vorbereitung wird knapp – wer am 12. August nicht compliant ist, riskiert existenzielle Geschäftsrisiken.