Kurz vor dem Stichtag 12. August 2026 ist das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) so gut wie beschlossen: Es soll zeitgleich mit dem Wirksamwerden der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) greifen, lediglich die Zustimmung des Bundesrats vor der Sommerpause steht noch aus. Für echte Planungssicherheit sorgt das aber nicht, wie Rechtsanwalt Dr. Markus W. Pauly bei Future Resources in Köln deutlich macht.
Gleich zwei Baustellen bleiben offen: Zum einen wird über zentrale Begriffe der PPWR gestritten – allen voran der Erzeuger- und der Herstellerbegriff. Zum anderen ist unklar, wie die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) durch die Zentrale Stelle konkret ausgestaltet wird. Wer am Stichtag vollständig compliant sein will, kann das mangels Detailvorgaben schlicht nicht.
Entwarnung gibt Pauly dennoch nicht. Zwar greifen Bußgeldvorschriften erst später, und der Vollzug des Verpackungsrechts war in Deutschland stets zurückhaltend – am 13. August bricht keine Welt zusammen. Doch der Umsetzungsaufwand ist enorm. Sein Rat: jetzt mit aller Kraft beginnen, statt sich auf Übergangsfristen zu verlassen.
