Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Produkte nicht wie bisher als “klimaneutral” oder sogar als “umweltneutral” bewerben. Dies hat jetzt das Landgericht Karlsruhe entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen dm geklagt.
Die DUH hatte gegen dm geklagt, da weder auf den als “klimaneutral” noch mit “umweltneutral” beworbenen Produkten und auch nicht im Internetauftritt des Unternehmens ausreichende Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Kompensation der klimaschädlichen Emissionen bzw. der Umweltauswirkungen zu finden waren. Darüber hinaus bestätigte das Landgericht die Kritik der DUH an den Kompensationsprojekten. Verbraucherinnen und Verbraucher können nicht nachvollziehen, wie mit den behaupteten Kompensationszahlungen die Klima- bzw. Umweltbelastung insgesamt neutralisiert werden soll.
“Das heutige Urteil gegen die Drogeriemarktkette dm ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Die Drogeriemarktkette darf nicht wie bisher Produkte als “klimaneutral” oder “umweltneutral” bewerben. Bislang wurden zu wenig Informationen bereitgestellt, wie die vermeintliche Klimaneutralität erreicht wird und auch die gekauften Emissionsgutschriften für ein Waldschutzprojekt im peruanischen Amazonasgebiet sind ungeeignet, um die Klimaauswirkungen der beworbenen Produkte zu neutralisieren. Unser Erfolg vor Gericht zeigt: Die Zeit, in der Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher mit vermeintlicher Klimaneutralität täuschen, ist vorüber.”
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
Die DUH fordert ein generelles Verbot von irreführenden Werbeaussagen, die behaupten, Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen seien “klimaneutral”. Seit Mai 2022 hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation juristische Verfahren gegen 24 Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher “Klimaneutralität” aufgefordert.
Handelsunternehmen und Industrie bewerben zunehmend Produkte und Dienstleistungen als “klimaneutral”, “klimapositiv” oder mit ähnlichen Begriffen. Das betrifft beispielsweise Flugreisen, Kraftstoffe, Lebensmittel oder Kosmetika. Tatsächlich verschweigen die Unternehmen entweder ganz oder teilweise, wie sie die angebliche Kompensation klimaschädlicher Emissionen erbringen oder verweisen auf fragwürdige Kompensationsprojekte, an die nur ein in der Regel niedriger Geldbetrag fließt. Emissionen werden dagegen kaum eingespart. Überprüfbare Informationen zu Zahlungen, Projekten und tatsächlicher Klimawirkung sind für Verbraucherinnen und Verbraucher teilweise nicht erhältlich oder nicht nachvollziehbar.
dm: Neues Label „umweltneutral handeln”
Man sei davon überzeugt, mit den „Pro Climate“-Produkten einen wirksamen Beitrag für die Umwelt zu leisten, betont Kerstin Erbe, als dm-Geschäftsführerin verantwortlich für das Ressort Produktmanagement und den Bereich Nachhaltigkeit, in einer Reaktion auf das Karlsruher Urteil.
Überdies habe sich das Unternehmen bereits im Herbst 2022 unabhängig vom heutigen Urteil entschieden, „klimaneutral“ mit dem Label von ClimatePartner in der derzeitigen Form nicht mehr auf seinen Eigenmarkenprodukten auszuloben. Auch seine „Pro Climate“-Produkte seien mittlerweile weiterentwickelt worden und bekommen jetzt das neue Siegel „umweltneutral handeln“. Die Umweltauswirkungen der so gekennzeichneten Produkte seien, wo es möglich ist, reduziert worden.
dm will nun die schriftliche Begründung des Gerichts auswerten und dann gemeinsam mit Greenzero über das weitere Vorgehen entscheiden. Greenzero ist verantwortlich für den wissenschaftlichen Ansatz der Umweltneutralität.
Quellen: DUH / dm
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