Regulatorische Veränderungen und Stahl – ein Blick in die Zunkunft

Was bringen die regulatorischen Änderungen – wie die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – für das Verpackungsmaterial Stahl im Jahr 2024?

Ein spannendes und teilweise nervenaufreibendes Jahr liegt hinter der Verpackungsbranche. Wirft man den Blick auf 2024, werden die Veränderungen wohl nicht weniger. Was bringen die regulatorischen Änderungen – besonders durch die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) der EU – für das Verpackungsmaterial Stahl? Der Branchenverband Apeal gibt eine Einschätzung.

Für die Verpackungsbranche war 2023 ein Jahr voller Umbrüche. Angetrieben von den ehrgeizigen Zielen der Packaging and Packaging Waste Regulation haben Akteure in der gesamten EU Maßnahmen zur Eindämmung von Abfällen und zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit ergriffen – von der schrittweisen Abschaffung einiger Einweg-Kunststoffprodukte in Frankreich bis hin zu einer neuen Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen in Spanien. Um den Kreislauf der Verpackungsabfälle vollständig zu schließen, sind jedoch nachhaltige Anstrengungen und Innovationen von allen Akteuren in der Lieferkette erforderlich, wobei dauerhafte Materialien wie Stahl eine zentrale Rolle spielen werden.

Neue Regulationen für die Verpackungsbranche

Nach ihrer Ratifizierung wird die neue PPWR die Verpackungslandschaft in Europa verändern. Sie wird die Normen für das Verpackungsdesign harmonisieren und vor allem vorschreiben, dass alle Verpackungen auf dem europäischen Markt bis 2030 auf wirtschaftlich vertretbare Weise wiederverwendbar oder recycelbar sein müssen.

Um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Ziele des EU Green Deal zu erreichen, geht die vorgeschlagene Verordnung allerdings nicht weit genug. Apeal, die Vereinigung der europäischen Hersteller von Verpackungsstahl, findet, dass die PPWR den Wert von dauerhaften Materialien wie Stahl stärker betonen sollte.

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Für APEAL ist die gute Recyclingfähigkeit von Verpackungsstahl ein besonderer Vorteil des Materials.
Für APEAL ist die gute Recyclingfähigkeit von Verpackungsstahl ein besonderer Vorteil des Materials. (Bild: Apeal)

Stahl für Verpackungen: führend beim Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Als dauerhafter Werkstoff erfüllen und übertreffen Stahlverpackungen bereits die in Artikel 6 der PPWR festgelegten Kriterien für die Verwertbarkeit. Stahl kann nicht nur so recycelt werden, dass die daraus entstehenden Sekundärrohstoffe von ausreichender Qualität sind, um die Primärrohstoffe zu ersetzen. Des Weiteren kann er auch mehrfach recycelt werden, ohne seine inhärenten Eigenschaften zu verlieren. Recycelter Stahl wird zu 100 Prozent als Rohstoff in einem geschlossenen Materialkreislauf verwendet und ist damit ein Beispiel für echte Kreislaufwirtschaft.

Der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft im Jahr 2024 und darüber hinaus wird ein höheres Maß an echtem Recycling erfordern, als es derzeit bei den meisten Verpackungsmaterialien erreicht wird. Derzeit können viele Verpackungen nicht recycelt werden, selbst wenn sie getrennt gesammelt werden, weil sie verunreinigt oder zu feucht sind oder weil es bei mehrlagigen laminierten Kartons schwierig ist, die Verbundmaterialien zu trennen. Um die EU-Ziele zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten jedoch in der Lage sein, Verpackungsmaterialien in großem Umfang effizient zu recyceln – ein Ziel, das ohne die notwendige Infrastruktur für die getrennte Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfällen in definierte Abfallströme unerreichbar ist.

(Bild: Apeal)

Im Gegensatz zu anderen Materialien, die nicht über eine solche Infrastruktur verfügen, werden Stahlverpackungen bereits in großem Umfang recycelt. Mit einer Recyclingquote von 85,5 Prozent im Jahr 2020 wird Stahl in größerem Umfang recycelt als jedes andere Primärverpackungsmaterial auf dem EU-Markt.

Die Vereinigung geht außerdem davon aus, dass Stahl in der neuen Reihe von „Recycling-Leistungsgraden“, die auf Kriterien für recyclinggerechtes Design basieren, eine hohe Bewertung erhalten wird. Apeal begrüßt auch das Bestreben der Europäischen Kommission, die Ökomodulation der Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) an die Recyclingeigenschaften zu koppeln.

Ausblick für 2024: anhaltender Schub für Nachhaltigkeit

Obwohl die neue PPWR einen vielversprechenden Rahmen für die Förderung von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft in der Verpackungsindustrie darstellt, bleibt noch viel zu tun. Um sicherzustellen, dass Verpackungsmaterialien nicht einfach nur „downgecycelt“ werden, sollten strengere qualitative Kriterien zur Definition von „recycelbaren“ Verpackungen verwendet werden. Marken, Einzelhändler und Hersteller müssen 2024 schnell Wege finden, um eine Überarbeitung der Verpackungsanwendungen umzusetzen.

http://www.apeal.org

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