Änderungen zum Verpackungsgesetz auf dem Weg

Mehrweg Verpackung im Verpackungsgesetz geplant
Mehrweglösung für unterwegs. (Bild: FairCup)

Am 20. Januar 2021 will die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes vorlegen. Er sieht u.a. Mehrweglösungen im To-Go-Bereich und eine Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu alle Einweg-Kunststoffflaschen vor.

Der Verband der Kunststofferzeuger Plastics Europe Deutschland (PED) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) unterstützen die im Entwurf enthaltenen Vorschläge zur Förderung von Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.

„Kunststoffverpackungen sind aus gutem Grund häufig das Mittel der Wahl. Um auch den Umgang mit Verpackungsabfällen weiter zu verbessern, müssen wir Kunststoffe in der Wertschöpfungskette halten. Wichtig ist, in der gesamten EU eine einheitliche Vorgehensweise zu haben. Wir müssen gemeinsam das Ziel verfolgen, die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und Kreislaufkonzepte zu fördern, die das Abfallaufkommen reduzieren.” Ingemar Bühler, PED-Hauptgeschäftsführer

Als wichtigen Schritt zur Vermeidung von Abfällen will die Bundesregierung Mehrweglösungen im To-Go-Bereich. Anbieter von Speisen und Getränken sollen ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet werden, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Hierzu Bühler: „Für viele Anwendungen gibt es bereits funktionierende Mehrweglösungen, auch aus Kunststoffen. In diesen Fällen ist es zu unterstützen, dass den Verbrauchern Mehrwegoptionen zur Verfügung stehen.“

Weiterhin beinhaltet der Entwurf eine Ausweitung der Pfandpflicht auch auf nahezu alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen (wie zum Beispiel Fruchtsäfte). „In diesen Bereichen können Pfandsysteme einen wichtigen Beitrag zum Recycling von Kunststoffgetränkeflaschen leisten und so eine Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen fördern“, so Bühler. Gemäß der EU-Vorgabe sieht auch der deutsche Gesetzesentwurf vor, dass bestimmte Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen aus PET ab 2025 zu mindestens 25 Prozent aus Rezyklaten bestehen (ab 2030: 30 Prozent).

Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserungen des Verpackungsgesetzes

Bereits zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Bundesumweltministerin Svenja Schulze zu Nachbesserungen am Entwurf des Verpackungsgesetzes aufgefordert. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband forderte eine Lenkungsabgabe von mindestens 20 Cent für To-Go-Becher und Essensboxen aus Einwegplastik, die gezielt zur Förderung von Mehrwegsystemen eingesetzt werden soll.

Getränkekartons (Bild: FKN)

(Bild: FKN)

Die Ausweitung des Einwegpfands auf alle Plastikflaschen und Dosen begrüßte die DUH. Allerdings, so der Verband, sollte auch für Getränkekartons die Pfandpflicht gelten, da von ihnen viele achtlos in der Umwelt entsorgt und zu wenige recycelt werden. Umweltministerin Schulze müsse dafür sorgen, dass Abfüller und Händler die bereits bestehende Mehrwegquote von 70 Prozent für Getränkeverpackungen umsetzen. Auch hier seieine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Plastikflaschen und Dosen notwendig.

Fachverband Kartonverpackung lehnt Pfand für Getränkekartons ab

Auf Ablehnung stießen die DUH-Forderungen beim Fachverband Kartonverpackung für flüssige Nahrungsmittel e.V.. Man lehne ein Pfand auf Getränkekartons ab, heißt es in einer Stellungnahme. Zwar könnten dadurch etwas mehr Milch- und Saftkartons gesammelt werden als über die Gelbe Tonne, das mache die Ökobilanz aber nur geringfügig besser. Auch ohne Pfand schneide der Getränkekarton beim Klimaschutz deutlich besser ab als alle anderen Getränkeverpackungen – einschließlich Glasmehrwegflaschen.

Bei einem Pfand würden viele Händler Getränke im Karton auslisten und durch Plastikflaschen ersetzen. Faktisch würde das Pfand daher wie ein Verbot wirken. Und dies, obwohl Plastikflaschen das Klima drei Mal mehr belasten als Getränkekartons, so der Fachverband weiter.

Quellen: Plastics Europe Deutschland (PED), Deutsche Umwelthilfe DUH, Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V.