Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland ein Verbot von Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Davon ausgenommen sind sehr dünne Plastiktüten, in denen häufig Obst und Gemüse abgewogen wird. Ihr Verbrauch beträgt nach heute veröffentlichten Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hierzulande 3,65 Milliarden Stück (2019). Damit verbrauchte 2019 jede Person in Deutschland im Schnitt 44 dünnwandige Plastiktüten. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegt die Verbrauchszahl dünnwandiger Plastiktüten eindrücklich, dass deren Ausnahme vom Plastiktütenverbot ein fataler Fehler ist. Die DUH fordert deshalb von Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine Ausweitung des Plastiktütenverbots auch auf dünnwandige Plastiktüten.
"Die heute veröffentlichten Zahlen zur milliardenfachen Nutzung dünnwandiger Plastiktüten zeigen, dass deren Ausnahme vom geltenden Plastiktütenverbot ein schweres Versäumnis ist. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite große Plastiktüten verboten und gleichzeitig das kostenlose Angebot kleinformatiger Tüten in nahezu allen Supermärkten schulterzuckend hingenommen wird. Deshalb ist es wichtig, dass Umweltministerin Lemke die dünnen Tüten sofort verbietet. Obst und Gemüse, das in kleine Plastiktütchen passt, kann auch problemlos in Mehrwegtaschen und -netzen untergebracht werden." Barbara Metz, Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin
