Europäischer Rechnungshof: Recyclingmärkte in der EU stärken

Der Europäische Rechnungshof fordert Maßnahmen zur Stärkung der Recyclingmärkte in der EU. Ohne funktionierende Märkte seien die Kreislaufwirtschaftsziele gefährdet.
(Bild: Shutterstock/Rawpixel.com)

Der Europäische Rechnungshof hat in einem kürzlich veröffentlichten Bericht die Notwendigkeit betont, die Recyclingmärkte in der Europäischen Union zu stärken. Dies geschieht vor dem Hintergrund der bevorstehenden Einführung des Circular Economy Act im Herbst.

Der Bericht, der im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert wurde, hebt hervor, dass trotz Fortschritten und verschärften Zielvorgaben weiterhin erhebliche Herausforderungen bestehen.

Der Rechnungshof hat anhand einer Stichprobe von vier Mitgliedstaaten die nationalen Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen überprüft. Ein zentrales Ergebnis ist, dass eine moderne Infrastruktur und ein Markt, der ausreichend Nachfrage generiert, essenziell sind, um die Recyclingziele zu erreichen. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), Dr. Andreas Bruckschen, betont, dass die Befunde des Rechnungshofes die langjährigen Forderungen der Branche unterstützen. Die Europäische Kommission solle diese ernst nehmen und ihre Maßnahmen entsprechend ausrichten.

Notwendigkeit einer stabilen Infrastruktur

Der Bericht des Rechnungshofes empfiehlt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Kreislaufwirtschaft wirtschaftlich rentabler zu gestalten. Dabei sollten sowohl nachfrage- als auch angebotsseitige Hemmnisse identifiziert werden. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung einer gut organisierten getrennten Sammlung sowie einer geeigneten Sortier- und Behandlungsinfrastruktur. Trotz bestehender EU-Verpflichtungen ist die getrennte Sammlung in einigen Mitgliedstaaten noch auf niedrigem Niveau. Dies betrifft insbesondere Bioabfälle, die durch ihre Getrenntsammlung die Kontamination anderer recycelbarer Materialien senken können.

Anzeige

Finanzielle Anreize und Regulierung

Ein weiteres zentrales Thema des Berichts ist das Verursacherprinzip als Grundsatz der europäischen Umweltpolitik. Der Rechnungshof beschreibt Gebührenmodelle, die eine volle Kostendeckung sicherstellen würden, und empfiehlt die Harmonisierung der Deponie- und Verbrennungssteuern auf EU-Ebene bis Ende 2026. Verzögerungen bei Vertragsverletzungsverfahren und Personalprobleme, die Kontrollbesuche verhindern, werden ebenfalls kritisiert. Ohne wirksame Durchsetzung des EU-Rechts blieben die verschärften Zielvorgaben für die Kreislaufwirtschaft wirkungslos.

Forderungen des BDE

Der BDE sieht in den Feststellungen des Rechnungshofes einen klaren Handlungsauftrag. Ohne funktionierende Recyclingmärkte könnten die Kreislaufwirtschaftsziele gefährdet werden. Der Verband fordert verlässliche Rahmenbedingungen, die Investitionen in Sortier- und Recyclingkapazitäten absichern und die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen stärken. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten müssten die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Recyclingmärkte sichern und Hemmnisse im EU-Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe adressieren. Dazu gehören Mindestrezyklateinsatzquoten und Vorgaben zur priorisierten öffentlichen Beschaffung von Recyclingmaterialien.

Die getrennte Sammlung muss gestärkt und die Infrastruktur so ausgebaut werden, dass qualitativ hochwertige Wertstoffströme verfügbar sind. Auch das Verursacherprinzip und das Kostendeckungsprinzip sollten konsequent umgesetzt werden, um Investitionen in Sammlung, Sortierung und Behandlung dauerhaft zu finanzieren. Die Ausgestaltung und Durchsetzung der Systeme erweiterter Herstellerverantwortung sind essenziell, um eine Lenkungswirkung zu erzeugen.

Quelle: BDE