Alle Bundesbehörden dürfen künftig fast alle Getränke nicht mehr in Einweg-Plastikflaschen oder Getränkedosen beschaffen. Die Deutsche Umwelthilfe, die sich lange für dieses Verbot eingesetzt hat, fordert nun auch, dass Getränkekartons aus Behörden verbannt werden. Dagegen wehrt sich heute der Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. (FKN).
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fühlt sich bestätigt. Mit einer neuen Verwaltungsvorschrift hat das Bundeskabinett eine oft geäußerte Forderung der DUH umgesetzt. Alle Bundesbehörden dürfen künftig fast alle Getränke nicht mehr in Einweg-Plastikflaschen oder Getränkedosen beschaffen. Auch Einweggeschirr und Einwegbesteck stehen auf der Verbotsliste. Doch die Vorschrift geht der Umwelthilfe nicht weit genug.
Ämter sollten künftig auch Getränkekartons verbannen, fordert die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Diese Verbundverpackung sei schwer zu recyceln, habe einen hohen Plastikanteil und lande häufig in der Umwelt. Die Reaktion des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. (FKN) ließ nicht lange auf sich warten. Er wirft der Deutschen Umwelthilfe heute vor, wissenschaftliche Fakten zu ignorieren.
Getränkekartons nicht umweltschädlich
Die Forderung der Deutschen Umwelthilfe, das Verbot von Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen auf Getränkekartons auszuweiten, sei ein erneuter Beleg dafür, dass sich die DUH hartnäckig weigere, wissenschaftliche Fakten zur Kenntnis zu nehmen, so FKN-Geschäftsführer Michael Kleene.
Und weiter: „Der Getränkekarton ist weder umwelt- noch klimaschädlich. Dies belegen alle Ökobilanzen der letzten 20 Jahre. Ganz aktuell auch eine Studie des Ifeu-Instituts, die vom Umweltbundesamt (UBA) wissenschaftlich begleitet und geprüft wurde.“ Der FKN legt Wert auf die Feststellung, dass der Getränkekarton vom Bundesumweltministerium seit dem Jahr 2000 als ‚ökologisch vorteilhafte‘ Getränkeverpackung anerkannt wird.
Eine Ökobilanz hat der Verband hier veröffentlicht.
Quelle: FKN