Das neue Verpackungsgesetz tritt erst nächstes Jahr in Kraft. Bereits jetzt sind aber Meldungen sogenannter „systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ möglich und angeraten. Der „Grüne Punkt“ erklärt in einem neuen Video sehr anschaulich, was zu tun ist, um Verpackungen rechtskonform in Verkehr zu bringen.
Jedes Unternehmen, das seine Waren verpackt an Kunden ausliefert, muss bei einem dualen System wie dem Grünen Punkt einen Beitrag dafür leisten, damit die ausgelieferten Verpackungen recycelt werden können. Dieses einfache Grundprinzip wird mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes noch strikter umgesetzt. Deswegen müssen „Inverkehrbringer“ ihre Verpackungsarten und -mengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister melden. „Als Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen gelten nach dem Gesetz alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen, also auch Online-Händler aller Größenordnungen“, erläutert Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts.
Das YouTube-Video des Grünen Punkts zur Verpackungsmeldung führt die Zuschauerinnen und Zuschauer in wenigen Minuten durch den Anmeldeprozess. Auf einer stilisierten Tafeloberfläche erscheinen Schritt für Schritt wichtige Stichpunkte und Symbole für die anfallenden Tätigkeiten – von der ersten Registrierung bis hin zur Meldung von Materialien und Mengen.
Um den Anmeldeprozess kommt kein Unternehmen herum, das Verpackungen an Kunden ausliefert. Denn für Produkte, die sich an private Endverbraucher richten und deren Verpackungen nicht an einem dualen System teilnehmen, gilt ein Vertriebsverbot.
Sie möchten sich das Video des Grünen Punkts über die Meldepflichten nach dem neuen Verpackungsgesetz anschauen? Dann klicken Sie auf diesen Link.
Rechtzeitig Prozesse anpassen: Neues Verpackungsgesetz wirft seine Schatten voraus