Einweg–Getränkebecher aus Kunststoff und mit Kunststoff beschichtete Papierbecher müssen jetzt entsprechend gekennzeichnet werden. Das sehen neue Kennzeichnungsregeln vor, die der Bundestag beschlossen hat. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen kritisiert das.
Der Bundestag hat am 26. März eine neue Kennzeichnungsvorschrift für Einweg-Getränkebecher beschlossen. Danach müssen Einweg-Getränkebecher aus Kunststoff sowie Papierbecher, die mit Kunststoff beschichtet sind, mit einem neuen Piktogramm gekennzeichnet werden. Außerdem müssen sie den schriftlichen Hinweis enthalten, dass der Becher Kunststoff enthält bzw. aus Kunststoff hergestellt ist. Diese Vorschrift gilt für Becher, die ab dem 3. Juli 2021 erstmalig in Deutschland in Verkehr gebracht werden.
Auch wenn dadurch die Vorgaben der EU–Richtlinie für Einweg–Kunststoffprodukte 1:1 umgesetzt werden, kritisiert die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. die Regelung in Bezug auf Kunststoffbecher als unnötige und teure Überregulierung.
„Jeder, der aus einem Kunststoffbecher trinkt, weiß, dass der Becher aus Kunststoff besteht. Daher ist für reine Kunststoffbecher derHinweis Hergestellt aus Kunststoff völlig sinnlos.“ Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK.
Außerdem würden die Menschen in Deutschland wissen, dass Kunststoffbecher nicht einfach in die Umwelt geworfen werden dürfen. „Und diejenigen, die es trotzdem machen, werden sich auch durch die neue Kennzeichnung nicht davon abbringen lassen“, so Engelmann.
Kennzeichnungsregeln zersplittern den Binnenmarkt entlang der Sprachgrenzen
Zusätzlich ärgerlich sei, dass der Hinweis in der jeweiligen Amtssprache der EU-Mitgliedstaaten erfolgen müsse. „Dies führt zwangsläufig zu einer Zersplitterung des EU-Binnenmarktes entlang der Sprachgrenzen, eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge verfolgen“, erläutert Engelmann. In vielen Bereichen gebe es zudem bereits effektive Rücknahmesysteme für Getränke-Becher, zum Beispiel Pfandsysteme bei Konzerten, Fußballspielen und Festivals oder beim Catering beispielsweise im Flugzeug.
„Der Bundestag hat es leider versäumt, den Anwendungsbereich der Regelung zu konkretisieren und verfassungsrechtlich gebotene Ausnahmen aufzunehmen. Jetzt muss sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass die EU-Kommission eine Klärung vornimmt.“
Quelle: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.