ZSVR: Konsultationsverfahren für Standards beim Design for Recyling

Mindeststandard für Recycling? (Foto: Gary Chan)

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) startet ein Konsultationsverfahren zum Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen. Der in 2018 gestartete Prozess der Förderung recyclinggerechter Verpackungen auf der Basis des Verpackungsgesetzes soll mit diesem Mindeststandard weiter ausgebaut werden.

Ablauf des Konsultationsverfahrens

Die beteiligten Kreise sind nun aufgefordert, konstruktiv im Rahmen der Konsultation zu einer Weiterentwicklung beizutragen. Sie können nun bis zum 12. Juli 2019 ihre Stellungnahmen abgeben. Daraufhin werden die Stellungnahmen geprüft. In Abstimmung mit dem Umweltbundesamt wird die ZSVR den Mindeststandard zum 1. September 2019 final veröffentlichen.

Am 1. September 2019 muss die ZSVR aufgrund der gesetzlichen Anforderung des § 21 VerpackG einen Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen veröffentlichen. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt. Auf Basis der Orientierungshilfe aus 2018 wurde der Mindeststandard im Entwurf entwickelt. Alle Erfahrungen des ersten Jahres sind in diesen Standard eingegangen.

Das Verpackungsgesetz regelt die Produktverantwortung für Verpackungen deutlich anspruchsvoller. Bereits bei der Konzeption einer Verpackung soll die tatsächliche Praxis von Sortierung und Verwertung berücksichtigt werden. Die Erarbeitung eines Mindeststandards setzt ein hohes Maß an Expertenwissen voraus. Bei der Erarbeitung des nun vorliegenden Entwurfs, ist das Wissen der gesamten Wertschöpfungskette für alle Materialgruppen eingeflossen.

Hintergrund des Verfahrens

Hersteller und Händler sind in Deutschland nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, sich für alle Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, finanziell an einem System zu beteiligten. Aufgrund der Tatsache, dass mit dem Verpackungsgesetz die Recyclingquoten sehr viel anspruchsvoller gestaltet sind, reicht eine Systembeteiligung allein nicht mehr aus.

Ergänzend sollen die Hersteller die Recyclingfreundlichkeit des Designs der Verpackung überdenken, um ihrer Produktverantwortung umfassend gerecht zu werden. Außerhalb des Mindeststandards müssen die Systeme auch Verpackungen mit Rezyklaten bzw. nachwachsenden Rohstoffen finanziell besser stellen.

Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister