
Am 24. Oktober 2023 entscheidet der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über Änderungen an der EU-Verpackungsverordnung. Besonders zu den Sonderregeln für Kunststoffverpackungen kommt Kritik von der Industrievereinigung Kunststoffverpackung.
Aus dem Europäischen Parlament hieß es am Nachmittag 24. Oktober, dass der Umweltausschuss bei seiner Abstimmung für die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) zahlreiche Änderungsanträge angenommen habe. Unter den Änderungen seien einige mit Blick auf die Vermeidung von Kunststoffverpackungen und auf den Zugang zu Recyclingmaterial.
Dabei erhielt die Gesamtposition des Ausschusses zu der geplanten Neuregelung 56 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen, sowie fünf Enthaltungen. Nun folge die Abstimmung im Plenum während der Sitzung vom 20. bis 23. November. Das Ergebnis der Sitzung wird die Position des Parlaments bei den folgenden Verhandlungen mit dem Rat als Vertreter der Mitgliedsstaaten über die endgültige Gestalt des neuen Verordnung bilden. Für die EU-Länder sei die Arbeit an ihren Positionierungen zu dem Vorschlag noch nicht abgeschlossen.
Kritik aus der Kunststoffbranche
Die Kritik richtet sich gegen Vorschläge der Berichterstatterin Frédérique Ries für Sonder-Reduktionsziele für Kunststoffverpackungen, Ausnahmen für Verbundverpackungen von den verpflichtenden Rezyklateinsatz-Quoten für Kunststoff sowie Verbote von Einwegverpackungen und Mehrwegquoten, die nur für Kunststoffverpackungen gelten sollen und Ausnahmen für Verpackungen aus Wellpappe vorsehen.
„Unsere Mitgliedsunternehmen sind bereits mitten in der Transformation hin zu weniger Verpackungsabfällen, besser recycelbare Verpackungen und mehr Rezyklateinsatz. Wir sehen diese Ziele allerdings durch die von Frau Ries vorgeschlagenen Sonderregeln für Kunststoffverpackungen massiv gefährdet“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, und fordert materialneutrale Regelungen, damit jedes Verpackungsmaterial seine Stärken zum Wohle der Umwelt, des Klimas und der Verbraucher ausspielen kann. Vor diesem Hintergrund sei auch der kurzfristig vorgelegte Alternativvorschlag der Fraktionen von EPP und ECR nicht zielführend.
Die IK kritisiert insbesondere, dass ein Sonder-Reduktionsziel für Kunststoffverpackungen und die Ungleichbehandlung mit anderen Verpackungsmaterialien zu einem Ausweichen auf Einwegverpackungen aus anderen Materialien führt, z. B. mit Kunststoff laminierte oder beschichtete Papierverpackungen, die in der Kritik stehen, weil der enthaltene Kunststoff nicht recycelt werden kann.
Materialeffizienz und Take Away Verpackungen
Außerdem verweist die IK auf eine aktuelle Studie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, wonach eine Reduktion von Kunststoffverpackungen um 10 Prozent bis 2030 – sofern sie durch andere Materialien ersetzt werden – die Menge an Haushaltsverpackungen um etwa 10 bis 20 Prozent und die Treibhausgasemissionen um 10 bis 14 Prozent erhöht. „Grund dafür ist, dass Kunststoffverpackungen mit einem durchschnittlichen Gewicht von 24 Gramm pro Kilogramm verpacktem Produkt deutlich materialeffizienter sind als alternative Verpackungsmaterialien“, erläutert Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft der IK.
Angesichts des großen Potentials zur Einsparung von Verpackungsmüll durch innovative Mehrwegverpackungen für „take away“ Speisen und Getränke sowie durch Mehrwegtransportboxen im Groß- und Einzelhandel sei es unverständlich, warum die Berichterstatterin die Vorgaben auf Kunststoffverpackungen begrenzen bzw. ganz streichen will.
„Eine riesige Chance zur Einsparung von Einwegverpackungen und Treibhausgasemissionen bleibt ungenutzt, nur weil Mehrwegquoten Kunststoffverpackungen begünstigen könnten. Dabei bestätigen zahlreiche Studien von Umweltorganisationen, dass der bloße Ersatz von Kunststoff durch andere Einwegmaterialien nicht der richtige Weg ist, um den Verpackungsmarkt ökologisch nachhaltiger zu gestalten.“
Dr. Isabell Schmidt
Schließlich fordert die IK die Aufnahmen eines Gutschriftensystems in den Regelungstext, um die negativen Folgen der voraussichtlichen Rezyklatlücke ab 2030, vor allem im Bereich der PE- und PP-Rezyklate, abzumildern.
Quelle: IK
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