Neues RAL-Gütezeichen für Recycling-Tragetaschen aus Polyethylen

Die RAL Gütegemeinschaft hat ein einheitliches Gütezeichen für Produkte aus recyceltem Polyethylen eingeführt – etwa für Verpackungsfolien, Beutel und Tragetaschen. Ziel ist mehr Transparenz über Qualität und Rezyklatgehalt. Die Initiative unterstützt Hersteller dabei, sich auf künftige gesetzliche Vorgaben vorzubereiten.

Ein neues Gütezeichen der RAL Gütegemeinschaft „Folien, Beutel, Tragetaschen aus recyceltem Polyethylen e.V.“ soll künftig für mehr Orientierung und Verlässlichkeit beim Einkauf von Kunststoffverpackungen sorgen. Das Prüfzeichen kennzeichnet Produkte aus Recycling-PE, die bestimmte Qualitätsstandards erfüllen – etwa in puncto Rezyklatgehalt, Schadstofffreiheit und Produktsicherheit.

Nach Angaben der Gütegemeinschaft richtet sich das neue Zeichen nicht nur an den Einzelhandel, sondern ausdrücklich auch an gewerbliche und industrielle Nutzer von Verpackungsfolien. Ziel sei es, Verpackungen aus Polyethylen-Rezyklat in der Breite zu stärken und das Vertrauen entlang der Lieferkette zu fördern.

Bild: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung

Einheitliche Kriterien für mehr Transparenz

Bislang fehlte in Deutschland eine anerkannte Zertifizierung, die bei Verpackungsfolien aus Recyclingkunststoff mehr Klarheit über Materialqualität, Herkunft und Einsatzgrenzen bietet. Das neue RAL-Gütezeichen will diese Lücke schließen. Es basiert auf einer anerkannten Gütesicherung, bei der unter anderem der tatsächliche Rezyklatanteil, chemische Unbedenklichkeit und technische Gebrauchstauglichkeit nachprüfbar belegt werden müssen.

Geprüft werden sollen laut Gütegemeinschaft sowohl Endprodukte – wie Versandtaschen, Abdeckfolien oder Tragetaschen – als auch Herstellprozesse und verwendete Materialien. Auch dokumentierte Nachweise über den Einsatz von zertifiziertem Recycling-PE sind Voraussetzung.

Hilfestellung für künftige Pflichten

Die Initiative versteht sich nicht nur als Beitrag zur freiwilligen Qualitätskennzeichnung, sondern auch als Vorbereitung auf kommende gesetzliche Anforderungen – insbesondere im Zusammenhang mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Diese sieht unter anderem Rezyklateinsatzquoten und umfangreiche Nachweispflichten vor.

„Mit dem Gütezeichen schaffen wir einen praxisnahen Standard, der es Herstellern, Händlern und Nutzern von Verpackungen erleichtert, glaubwürdig auf nachhaltige Lösungen umzustellen“, sagt Alexander Schulz, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. Auch Kommunen und öffentliche Auftraggeber könnten von der klaren Kennzeichnung profitieren.

Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL). Das neue Gütezeichen ist ab sofort verfügbar. Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den Prüfkriterien stellt die Gütegemeinschaft auf ihrer Website bereit.