Beim Verpackungsrecycling steht ein Jahr des Übergangs bevor. Noch gilt die über 20 Jahre alte Verpackungsverordnung. Am 1. Januar 2019 wird sie durch das neue Verpackungsgesetz ersetzt. Trotzdem werden Hersteller und Vertreiber von Verpackungen bereits im kommenden Jahr mit der neuen „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ in Kontakt kommen.
Ab dem übernächsten Jahr wird die in Osnabrück ansässige „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ alleiniger Ansprechpartner aller Unternehmen, die zur Meldung von Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen verpflichtet sind. Sie soll als beliehene Bundesbehörde für mehr Transparenz beim Verpackungsrecycling sorgen. Unter anderem kontrolliert sie die durch Verpackungsproduzenten und Duale Systeme bislang an die Industrie- und Handelskammern übermittelten „Vollständigkeitserklärungen“ und die Mengenangaben der Verpackungen. Außerdem berechnet sie die Marktanteile der Dualen Systeme. Ziel ist die gerechte Kostenverteilung für nachweislich erbrachte Entsorgungsleistungen. Geführt wird außerdem ein Register aller Produktverantwortlichen aus Industrie- und Handel.
In der zweiten Hälfte des kommenden Jahres entstehen im Internetangebot des Verpackungsregisters eine Registrierungsplattform und ein Portal für die Mengenmeldungen. Alle Unternehmen haben somit ausreichend Vorlaufzeit, um ihre Meldeprozesse anzupassen. Nächstes Jahr müssen sie ihre Berichte inhaltlich noch gemäß der Verpackungsverordnung gestalten. Gemeldet werden die Daten hingegen bereits nach den Vorschriften des Verpackungsgesetzes. Ab 2019 übernimmt die Zentrale Stelle Verpackungsregister dann alle Register- und Meldedaten – auch die von 2018.
Recyclingquoten sollen stark steigen
Mit der Zentralisierung der Kompetenzen zum Verpackungsrecycling soll mehr Transparenz geschaffen werden. Unter anderem sollen Gesetzgeber, Unternehmen und Verbraucher leichter erkennen können, ob die vom Verpackungsgesetz definierten Recyclingquoten für die einzelnen Wertstoffgruppen erreicht worden sind. Der Anteil recycelter Wertstoffe soll bis 2022 in zwei Stufen deutlich steigen. Für alle Wertstoffe außer Kunststoff sind Quoten von 90 Prozent vorgesehen. Kunststoff soll hingegen seine Quote von derzeit 36 auf 63 Prozent steigern. Produzenten besonders recyclinggerechter Verpackungen werden mit vergünstigten Lizenzentgelten für das Duale System „belohnt“. Auch die Steigerung der Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von aktuell 45,1 auf 70 Prozent ist vorgesehen. Wird dieses Ziel verfehlt, soll es aber keine Sanktionen wie beispielsweise Abgaben auf Einweg-Pfandflaschen geben.
Immer noch werden nicht alle Wertstoffe wiederverwertet
Die Bewertung des neuen Verpackungsgesetzes fällt nicht durchweg zustimmend aus. Zweifel werden an den Recyclingquoten laut. Als „utopisch“ und „nicht zu erreichen“ bewertete sie beispielsweise die „Süddeutsche Zeitung“. Gegen das eigentliche Problem – die Verpackungsabfallmenge von 200 Kilogramm pro Kopf und Jahr – biete das Verpackungsgesetz keine Handhabe. Bemängelt wird auch die laut „Verband Kommunaler Unternehmen“ (VKU) leicht manipulierbare Recyclingstatistik. Diese erfasst lediglich die in die Wiederverwertungsanlagen gelieferten Verpackungsmengen, nicht die tatsächlich recycelten Stoffe. Für den VKU sind die derzeitigen Verfahren vor allem bürokratisch und kostenintensiv, aber ökologisch nicht nachhaltig.
Bedauert wird darüber hinaus, dass aus dem ursprünglich geplanten Wertstoffgesetz nach mehreren Verhandlungsrunden mit den Bundesländern nichts geworden ist. Somit wird die Registrierung der Recyclingabfälle nicht auf alle Produkte ausgeweitet. Dabei sei die ökologische Belastung durch das verpackte Gut oft größer als durch die Verpackung, wie Siegfried Kreibe vom „bifa“ Umweltinstitut Augsburg bei einem Workshop der BKV GmbH im Mai in Bad Neuenahr feststellte.
Interview: Was ist vor dem Start des Verpackungsregisters zu beachten?
Lesen Sie im Interview mit Guda Rachut, Leiterin der Zentralen Stelle Verpackungsregister, wie sich Unternehmen bereits im kommenden Jahr auf die Änderungen bei der Meldung der Verpackungsmengen vorbereiten können.
Neues Verpackungsgesetz: noch viel Arbeit bis zum Start des Verpackungsregisters