Ambitioniertere Kreislaufwirtschaftspolitik gefordert

Der Zukunftsrat Rheinland-Pfalz fordert mit einem Positionspapier deutlich stärkere politische Anreize für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.
Der Zukunftsrat Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz hat ein Positionspapier zur Kreislaufwirtschaft vorgelegt, das Signalwirkung für ganz Deutschland haben soll. (Bild: Shutterstock/Digineer Station)

Der Zukunftsrat Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz hat ein Positionspapier zur Kreislaufwirtschaft vorgelegt. Die Empfehlungen gehen deutlich über die im geplanten Verpackungsrecht des Bundes vorgesehenen Maßnahmen hinaus und stoßen bundesweit auf Resonanz bei Verbänden und Umweltorganisationen.

In dem 18-seitigen Dokument skizziert das Expertengremium zentrale Handlungsfelder, um Kreislaufwirtschaft als tragende Säule für Klimaschutz, Ressourcensicherung und wirtschaftliche Resilienz zu etablieren. Verbände und Nichtregierungsorganisationen sehen darin eine Signalwirkung, die über die Landesgrenzen hinausreicht.

Brisant ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung: Parallel steht auf Bundesebene eine Entscheidung über das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz an. Nach Einschätzung mehrerer Fachakteure greifen die dort vorgesehenen Regelungen jedoch zu kurz. Zentrale Ansätze des ZNE-Papiers – etwa zur Stärkung von Rezyklatmärkten und zur wirtschaftlichen Absicherung des Recyclings – finden sich im aktuellen Gesetzentwurf nicht wieder.

Unterstützung erhält das Positionspapier unter anderem vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) und vom Naturschutzbund Deutschland (NABU). Beide Organisationen fordern die Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Zukunftsrats bei der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaftspolitik zu berücksichtigen. Sie verweisen auf den zunehmenden wirtschaftlichen Druck auf Recyclingunternehmen, insbesondere im Kunststoffbereich, und auf strukturelle Wettbewerbsnachteile gegenüber der Nutzung von Neuware.

Anzeige

Auch Mitglieder des Zukunftsrats betonen, dass die technische Machbarkeit einer hochwertigen Kreislaufwirtschaft bereits vielfach nachgewiesen sei. Die eigentliche Herausforderung liege weniger in der Technologie als in fehlenden politischen und ökonomischen Anreizen. Gefordert werden unter anderem ein verlässlicher Ordnungsrahmen, klare Standards sowie eine stärkere Berücksichtigung zirkulärer Lösungen in der öffentlichen Beschaffung.

Darüber hinaus weist das Papier auf die Bedeutung von Bildung und Qualifizierung hin. Die Prinzipien der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft müssten entlang der gesamten Bildungslandschaft verankert werden, um die Transformation langfristig abzusichern. Der Zukunftsrat sieht hier Bund und Länder gleichermaßen in der Verantwortung.

Folgende Maßnahmen werden im Positionspapier auf Bundesebene gefordert:

1. Anstatt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher letztlich die europäische Plastiksteuer tragen, sollen künftig die Inverkehrbringer von klimaschädlichem Neuplastik für die Abgabe verantwortlich sein – während Post-Consumer-Rezyklate steuerbefreit bleiben. Diese Maßnahme schafft einen wirtschaftlichen Anreiz zur verstärkten Investition in Recyclingtechnologien und entlastet gleichzeitig die Staatskasse in Deutschland um 1,4 Milliarden Euro.

2. Um ein „One-Level-Playing-Field“, also faire Wettbewerbsbedingungen, zu schaffen, ist es wichtig, die Förderung von unökologischem Einwegplastik einzustellen. Dazu braucht es ein Verbot von umwelt- und klimaschädlichen Subventionen durch Beendigung der Freistellung der Neuplastikproduktion von der deutschen Mineralölsteuer. Neuplastik darf durch die EEG-Umlagenbefreiung nicht künstlich billiger gemacht werden als Rezyklat. 128 Milliarden Euro erhält die Mineralölwirtschaft in Europa jährlich an Subventionen – aus ökologischer Sicht eine Katastrophe.

3. Es wird darüber hinaus vorgeschlagen, z. B. innerhalb des §21 des deutschen Verpackungsgesetzes einen Fonds einzurichten, in den alle Unternehmen, die Neuplastik verwenden, einzahlen. Nur diejenigen, die Rezyklate einsetzen, sollten eine Rückzahlung erhalten. Die Mittel sollen gezielt in Forschung, Entwicklung und den Ausbau moderner hochwertiger Recyclingverfahren fließen. Gleichzeitig sollen gesetzliche Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklaten eingeführt werden, gekoppelt mit Anreizen für deren Übererfüllung bis zu 100 Prozent sowie verbindliche Qualitätsstandards für importierte Rezyklate.

4. Recyclinganlagen in Drittstaaten sollen verpflichtet werden, die Einhaltung europäischer Qualitäts- und Umweltstandards mittels unabhängiger Audits nachzuweisen. Nur gleichwertige Rezyklate dürfen in den europäischen Binnenmarkt gelangen. Neben der Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen ist auch die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten und die Verbesserung der Infrastruktur für Abfallmanagement wichtig.

Quelle: Werner & Mertz