Der Grüne Punkt, das Reinigungsmittelunternehmen Werner & Mertz sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordern eine einheitliche Definition für Kunststoffrezyklate, die Post-Consumer-Recyclate (PCR) klar bevorzugen soll.
Bis 2025 müssen laut EU-Verpackungsrichtlinie 50 Prozent der Kunststoffverpackungen in der EU recycelt werden. Da zudem künftig Aufbereitungsverluste nicht mehr in die Berechnung der Recyclingquote einfließen dürfen, bedeutet das, dass sich die Recyclingmenge von Kunststoffverpackungen europaweit von aktuell etwa 4,6 Millionen Tonnen in den nächsten Jahren auf etwa acht Millionen Tonnen fast verdoppeln müsste. Die drei fordern daher eine klare politischer Rahmenbedingungen für ein aus ihrer Sicht richtiges Kunststoffrecycling.
Hintergrund der Forderung ist, dass im Gegensatz zu Papier und Glas Kunststoff immer noch zu einem deutlich geringeren Prozentsatz recycelt und danach zur Herstellung neuer Produkte genutzt wird. Die geringe Recyclingquote sei vor allem darauf zurückzuführen, dass die Verwendung von Neuware aktuell viel günstiger ist als der Einsatz von Rezyklat. Und durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise habe sich dieser Kostenunterschied noch einmal verstärkt. So sind mit dem sinkenden Rohölpreis auch die Recyclingquoten deutlich zurückgegangen. Laut einer aktuellen Umfrage des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) fragen Verpackungshersteller 30 Prozent weniger Rezyklat nach.
Finanzielle Anreize für Post-Consumer-Recyclate
Aus diesem Grund sei, so die Forderung der drei, eine finanzielle Förderung von Verpackungen aus Rezyklat unumgänglich. Dies entspreche auch dem seit 2019 geltenden Verpackungsgesetz. Aber auch dem Ansatz der ab 2021 geltenden von der EU beschlossenen sogenannten „Plastiksteuer“ auf nicht recyceltes Plastik.
Entscheidend sei die Definition des Rezyklat-Begriffs. Denn, so die drei, wenn gesetzliche Regelungen Mindestquoten für Rezyklatanteile in Verpackungen festsetzen oder der Einsatz von Rezyklat finanziell privilegiert werden soll, muss entsprechend klar definiert sein, worauf sich die Regelungen beziehen und zwar im zur Novellierung anstehenden Kreislaufwirtschaftsgesetz. Eine echte Kreislaufwirtschaft setzt voraus, dass man Abfälle, die beim Endverbraucher anfallen, hochwertig recycelt und wieder in den Produktkreislauf zurückführt. Die Verwertung von Produktionsabfällen hingegen, sogenanntes Post-Industrial-Recyclat helfe nicht dabei, der Plastikvermüllung unseres Planeten entgegenzuwirken.
PCR klar bevorzugen
Deshalb fordern Der Grüne Punkt, die Werner & Mertz GmbH (u.a. Marke Frosch) sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) eine gesetzlich bindende Definition für Kunststoffrezyklat, die Post-Consumer-Recyclate (PCR) bei der Förderung klar bevorzugt. Produktionsabfälle hingegen sollten entsprechend keine Anerkennung als förderwürdiges Rezyklat bekommen. Sie sollten auch nicht in die Berechnung zukünftiger Mindestquoten für Rezyklatanteile in Verpackungen herangezogen werden.
Denn wenn industrieller Kunststoffabfall ebenfalls als Rezyklat gilt, könnten sich viele Unternehmen für diesen einfacheren und billigeren Weg entscheiden.
„Als der Pionier der hochwertigen Verwendung von PCR aus dem Gelben Sack wissen wir, dass die von uns entwickelten marktfähigen Lösungen sich nicht weiter durchsetzen werden, wenn Industrieabfälle für den Umweltschutz fälschlicherweise als gleichwertig behandelt werden. Industrieabfälle lassen sich deutlich günstiger aufbereiten und sind letztlich die Folge ineffizienter Prozesse. Dies sollte der Staat nicht auch noch subventionieren. Die Verbraucher erwarten hier zu recht nachhaltige Angebote und keine Tricks.“ Reinhard Schneider, Geschäftsführender Gesellschafter der Werner & Mertz GmbH
Jörg-Andreas Krüger, Präsident des NABU, weist darauf hin, dass es Hersteller bedarf, die auf recyclingfreundliches Design achten und Recyclingmaterial in hochwertigen Anwendungen einsetzen. Zu oft rechneten Unternehmen ihre Recyclingerfolge schön, indem sie lediglich ihre Produktionsreste verwerteten. Sie lassen damit wahre Produktverantwortung vermissen. „Damit mehr in das technisch herausfordernde Recycling von Abfällen aus dem Gelben Sack investiert wird, muss der Gesetzgeber die Verwertung dieser Abfallströme in besonderer Weise fördern und eine gesetzlich Definition für Kunststoffrecyclate einführen,“ so Krüger.
Für mehr Kreislaufwirtschaft
Michael Wiener, CEO Der Grüne Punkt, geht sogar noch einen Schritt weiter. Er macht deutlich, dass die gesamte Kreislaufwirtschaft von der richtigen Definition der Post-Consumer-Recyclate abhänge: „Wir werden die Plastikkrise nur lösen, wenn Kunststoff kreislauffähig wird. Dazu müssen wir gerade an die Kunststoffabfälle heran, die beim Endverbraucher anfallen und bei denen das Recycling eine echte Herausforderung ist. Das Recycling von Produktionsabfällen braucht keine Förderung – das Recycling von Post-Consumer-Abfällen sehr wohl. Aus diesem Grund ist die Unterscheidung von grundlegender Bedeutung. Und sie entscheidet über das Gelingen oder Scheitern der Kreislaufwirtschaft für Kunststoff.“
Der Herkunftsnachweis könnte über das bestehende RAL Gütezeichen „%-Recycling Kunststoff“ erfolgen. Das gibt den prozentualen Anteil recycelter Kunststoffmaterialien aus dem Gelben Sack oder der Gelben Tonne in Produkten an. Die Wiederverwertung von Gewerbe- und Industrieabfällen wird in die Prozentangaben ausdrücklich nicht einbezogen. Damit will man gezielt Anreize für die Wiedernutzung von Plastikmaterialien aus Haushaltsabfällen schaffen.
Quelle: Werner & Mertz GmbH