SVI veröffentlicht Guideline

Das Dokument soll Unternehmen entlang der Verpackungswertschöpfungskette unterstützen.
Bild: stoimilov / Shutterstock.com

Das Schweizerische Verpackungsinstitut (SVI) hat gemeinsam mit seiner Fachgruppe JIG (Joint Industry Group for Packaging Safety) eine neue Guideline zur Auslegung der revidierten Schweizer Verordnung über Druckfarben veröffentlicht. Das Dokument soll Unternehmen entlang der Verpackungswertschöpfungskette bei der Umsetzung der ab Februar 2026 geltenden Nachweispflichten unterstützen.

Mit Inkrafttreten der revidierten Verordnung 817.023.21 am 1. Februar 2026 verschärfen sich die Anforderungen an Druckfarben in Lebensmittelkontaktmaterialien deutlich. Insbesondere Artikel 35a führt eine umfassende Pflicht zur Declaration of Compliance (DoC) für Druckfarben, bedruckte Schichten und eingesetzte Materialien ein. Die vom SVI koordinierte Guideline versteht sich als praxisnahe Auslegungshilfe, um die gesetzlichen Vorgaben einheitlich und nachvollziehbar umzusetzen.

Praxisorientierte Auslegungshilfe aus der Branche

Die Guideline wurde innerhalb der SVI-Fachgruppe JIG unter Einbindung der Schweizer Lebensmittelbehörde FSVO sowie von Vertretern aus Industrie und Wertschöpfungskette erarbeitet. Sie ist nicht rechtlich bindend, soll jedoch helfen, Fehlinterpretationen der Verordnung zu vermeiden und die praktische Anwendung insbesondere der Anforderungen aus Anhang 15 zu erleichtern.

Zentrales Anliegen ist die Harmonisierung des Informationsflusses zwischen Druckfarbenherstellern, Convertern und der Lebensmittelindustrie. Vorgesehen sind standardisierte Statements of Compliance (SoC) von Druckfarbenherstellern an Verarbeiter sowie darauf aufbauende Declarations of Compliance von Convertern an nachgelagerte Stufen. Die Guideline mache zugleich deutlich, dass sich durch die Revision der Verordnung die grundsätzlichen Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette nicht verschieben.

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Klarstellung zu Stoffdefinitionen und Risikobewertung

Ein weiterer Schwerpunkt der Guideline liegt auf der Auslegung der Stoffkategorien. Sie unterscheidet zwischen absichtlich zugesetzten Stoffen (IAS), nicht absichtlich zugesetzten Stoffen (NIAS) sowie CMR-Stoffen. Für NIAS werden risikobasierte Bewertungsansätze nach EFSA-Leitlinien beschrieben, einschließlich der Anforderungen an toxikologische Bewertungen und akzeptabler Migrationsgrenzwerte.

CMR-Stoffe dürfen nicht absichtlich eingesetzt werden. Treten sie als NIAS auf, ist eine fundierte Risikoabschätzung erforderlich. Die Guideline beschreibt hierfür sowohl regulatorische Prüfpfade als auch den Einsatz von Read-across-Ansätzen, In-silico-Modellen und Expert Judgement, sofern keine harmonisierten Einstufungen vorliegen.

Erhöhte Anforderungen an Converter und Prüfstrategien

Die Verantwortung der Converter wird in der Guideline ausdrücklich betont. Sie müssen die von Druckfarbenherstellern bereitgestellten Informationen prüfen und sicherstellen, dass zugrunde liegende Modellannahmen, Worst-Case-Berechnungen und Testbedingungen für die jeweilige Endanwendung geeignet sind. Zudem sind NIAS zu bewerten, die während des Druck- oder Weiterverarbeitungsprozesses entstehen oder aus anderen Verpackungskomponenten stammen.

Im Hinblick auf Migrationstests weist die Guideline darauf hin, dass für Papier- und Kartonanwendungen keine harmonisierten Prüfbedingungen existieren. Eine unreflektierte Übertragung von Testparametern aus der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 wird nicht empfohlen. Stattdessen rät das SVI zu einer frühzeitigen Abstimmung geeigneter Testbedingungen zwischen allen beteiligten Akteuren.

Orientierungshilfe für die Umsetzung

Mit der Veröffentlichung der Guideline stellt das SVI gemeinsam mit der Fachgruppe JIG ein zentrales Arbeitsinstrument für die Branche bereit. Ziel ist es, die neuen gesetzlichen Anforderungen konsistent umzusetzen und zugleich praktikable Lösungsansätze für den Umgang mit NIAS, Migrationstests und Dokumentationspflichten aufzuzeigen. Für Hersteller, Converter und Markenartikler biete das Dokument damit eine wichtige Orientierung für die Vorbereitung auf die ab 2026 geltenden Regelungen.

Quelle: SVI